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Mehrfamilienhaus aufteilen oder im Ganzen verkaufen? Aufteilung, §250 BauGB und Dresden

Liegt die Summe der Einzelwohnungen spürbar über dem Globalwert des Hauses, lohnt die Aufteilung — in Dresden oft 15 bis 25 Prozent Aufpreis. Liegt sie es nicht, verkaufen Sie besser als Block.

Mehrfamilienhaus aufteilen DresdenAufteilung in Eigentumswohnungen§250 BauGB UmwandlungsverbotAufteilungsverbot Dresden

Lohnt sich die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen?

Die Aufteilung lohnt sich, wenn die Summe der Einzelwohnungen deutlich über dem Globalwert des gesamten Hauses liegt — in Dresden oft 15 bis 25 Prozent. Voraussetzung sind teilbare Grundrisse, eigene Zugänge und ein Bestand, der sich einzeln vermarkten lässt. Bei vollvermieteten Häusern mit langfristigen, günstigen Mietverträgen fällt der Aufpreis kleiner aus, weil der Käufer die Wohnungen nicht frei verwerten kann.

So weit die kurze Antwort. Die längere ist interessanter, weil in Dresden ein Faktor mitspielt, den die meisten Eigentümer nicht auf dem Schirm haben: das Aufteilungsverbot nach §250 BauGB, das hier noch nicht gilt.

Die Mechanik: Globalwert gegen Wohnungssumme

Globalwert (Block)

Das Haus als Ganzes wird über den Ertragswert bewertet: Jahresnettokaltmiete mal Kaufpreisfaktor, in Dresden je nach Lage grob 18 bis 25.

Wohnungssumme (aufgeteilt)

Einzelne Eigentumswohnungen werden über Quadratmeterpreise verkauft — die pro Einheit fast immer höher liegen als der rechnerische Anteil am Globalwert.

Die Differenz ist der Aufteilungsgewinn. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Zinshaus, das als Block für 1,8 Millionen Euro gehandelt wird, kann aufgeteilt und einzeln verkauft 2,1 bis 2,2 Millionen Euro bringen. Nicht, weil sich am Haus etwas geändert hätte — sondern weil die Käufergruppe wechselt, vom renditeorientierten Investor zum Selbstnutzer, der für die eigene Wohnung mehr zahlt.

Wann sich die Aufteilung rechnet — und wann nicht

Nicht jedes Haus eignet sich. Hier zählt die Substanz, nicht der Wunsch. Die Aufteilung lohnt sich, wenn:

Teilbare Grundrisse

Die Wohnungen lassen sich sauber in abgeschlossene Einheiten trennen.

Eigene Zugänge und Zähler

Jede Wohnung hat einen eigenen Zugang und eigene Zähler — oder kann sie bekommen.

Echte Selbstnutzer-Nachfrage

In der Neustadt, in Striesen oder Blasewitz funktioniert das deutlich besser als in reinen Renditelagen am Stadtrand.

Sie lohnt sich kaum, wenn das Haus vollvermietet ist mit alten, günstigen Verträgen und ohne absehbare Fluktuation. Dann kauft der Selbstnutzer nämlich nicht — er kann ja nicht einziehen. Der Aufteilungsaufpreis schrumpft, und der Aufwand bleibt.

Das ist der kontraintuitive Punkt: Ich habe in Striesen ein Haus begleitet, dessen Eigentümer die Vollvermietung für ein Verkaufsargument hielt — am Ende brachte genau die einzige leerstehende Wohnung den höchsten Quadratmeterpreis, weil ein Selbstnutzer sofort einziehen konnte.

Was die Aufteilung kostet und wie sie abläuft

Der Weg führt über die Teilungserklärung

Sie brauchen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht, einen Aufteilungsplan, die notarielle Teilungserklärung und die Anlage von Wohnungsgrundbüchern.

Die Kosten dafür liegen je nach Größe und Komplexität im mittleren vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich. Müssen für die Abgeschlossenheit erst bauliche Maßnahmen erfolgen — getrennte Zugänge, Brandschutz, eigene Zähler —, kommt das obendrauf. Diese Summe rechnen Sie gegen den erwarteten Mehrerlös. Bei 300.000 Euro Aufteilungsgewinn sind ein paar tausend Euro Teilungskosten gut investiert. Bei 40.000 Euro erwartetem Aufpreis sieht die Rechnung anders aus.

Der Sonderfaktor: §250 BauGB und warum Dresden ein Zeitfenster ist

Seit 2021 erlaubt §250 BauGB den Kommunen, die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in angespannten Wohnungsmärkten genehmigungspflichtig zu machen oder zu verbieten. Rechtsgrundlage ist das Baulandmobilisierungsgesetz.

StadtStatus
BerlinAufteilungsverbot seit 2021
MünchenAufteilungsverbot seit 2021
HamburgAufteilungsverbot seit 2021
Frankfurt a. M.seit 2022, ausgewählte Quartiere
Stuttgartseit 2022, zentrumsnahe Bereiche
Dresdennicht eingeführt (Stand 2026)

In den großen westdeutschen Märkten ist die Aufteilung damit faktisch blockiert oder stark erschwert. In Dresden nicht. Wer hier heute aufteilt, schafft die Voraussetzung für eine spätere Einzelveräußerung und sichert sich diese Option dauerhaft.

Der Punkt ist die Asymmetrie

Sollte Dresden irgendwann ein Umwandlungsverbot beschließen, wären bereits aufgeteilte Häuser durch Bestandsschutz nicht betroffen. Zugleich würde der Nachschub neu aufgeteilter Wohnungen versiegen — was bestehende aufgeteilte Bestände wertvoller macht.

Das Risiko ist begrenzt, die Chance bleibt. Kein Grund zur Panik, aber ein Grund, die Entscheidung nicht ewig aufzuschieben.

Aufteilen heißt nicht zwingend einzeln verkaufen

Ein verbreitetes Missverständnis: Wer aufteilt, müsse anschließend mühsam Wohnung für Wohnung verkaufen. Stimmt nicht. Sie können ein aufgeteiltes Haus auch komplett an einen einzigen Käufer verkaufen — und trotzdem einen großen Teil des Aufteilungsaufpreises mitnehmen, weil der Käufer die fertige Option auf spätere Einzelveräußerung miterwirbt. Der Einzelvertrieb bringt in der Regel den höchsten Gesamterlös, dauert aber länger und bindet Kapital.

Aufteilen oder als Block verkaufen — so entscheiden Sie

Aufteilen, dann verkaufen

Wenn Selbstnutzer-Nachfrage im Stadtteil da ist, die Grundrisse mitspielen und Sie Zeit mitbringen — als Paket oder einzeln.

Als Block verkaufen

Wenn das Haus eine reine Renditeimmobilie in einer Anlegerlage ist, vollvermietet und ohne Fluktuation — an einen Kapitalanleger oder Investor.

In jedem Fall lohnt vor der Entscheidung eine saubere Doppelbewertung: Globalwert auf der einen Seite, realistische Wohnungssumme nach Aufteilung auf der anderen. Erst diese Differenz — abzüglich der Teilungskosten — zeigt, ob sich der Aufwand trägt.

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Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen?
Sie lohnt sich, wenn die Summe der Einzelwohnungen deutlich über dem Globalwert des gesamten Hauses liegt — in Dresden oft 15 bis 25 Prozent. Voraussetzung sind teilbare Grundrisse, eigene Zugänge und ein Bestand, der sich einzeln vermarkten lässt. Bei vollvermieteten Häusern mit langfristigen, günstigen Mietverträgen fällt der Aufpreis kleiner aus, weil der Käufer die Wohnungen nicht frei verwerten kann.
Was ist das Aufteilungsverbot nach §250 BauGB?
Der Paragraf erlaubt Kommunen seit 2021, die Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten genehmigungspflichtig zu machen oder ganz zu verbieten. Berlin, München und Hamburg nutzen das seit 2021, Frankfurt und Stuttgart seit 2022. Dresden hat ein solches Verbot bislang nicht eingeführt.
Gilt das Aufteilungsverbot in Dresden?
Nein. Stand 2026 gibt es in Dresden kein Umwandlungsverbot nach §250 BauGB. Eine Aufteilung in Eigentumswohnungen ist hier weiterhin ohne diese Sondergenehmigung möglich. Wer bereits aufgeteilt hat, wäre von einer späteren Einführung ohnehin nicht betroffen — der Bestandsschutz greift ab dem Zeitpunkt der Teilung.
Was kostet die Aufteilung in Eigentumswohnungen?
Für Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungsplan, Teilungserklärung und Notar fallen je nach Größe und Komplexität typischerweise mittlere vierstellige bis niedrige fünfstellige Beträge an. Hinzu kommen mögliche bauliche Maßnahmen, falls die Abgeschlossenheit der Einheiten erst hergestellt werden muss. Diese Kosten sind gegen den erwarteten Mehrwert zu rechnen.
Muss ich aufgeteilte Wohnungen einzeln verkaufen?
Nein. Sie können ein aufgeteiltes Haus auch als Paket an einen einzigen Käufer verkaufen und trotzdem einen großen Teil des Aufteilungsaufpreises realisieren — weil der Käufer die Option auf spätere Einzelveräußerung mitkauft. Der Einzelvertrieb bringt meist den höchsten Erlös, dauert aber länger und ist aufwändiger.
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