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Notarkosten beim Immobilienkauf in Sachsen: Was Sie wirklich zahlen

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Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in Sachsen?

Rechnen Sie mit ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen. Bei einem Haus für 400.000 € sind das typischerweise 4.000–6.000 €. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis, der Anzahl der beurkundeten Vorgänge und davon ab, ob ein Notaranderkonto genutzt wird.

Beim Immobilienkauf werden Nebenkosten oft unterschätzt — bis die erste Rechnung kommt. Notarkosten und Grundbuchgebühren sind gesetzlich geregelt, transparent berechenbar und trotzdem für viele Käufer eine Überraschung. Dieser Artikel erklärt, was Sie konkret erwarten und wie Sie sich vorbereiten.

Welche Notarkosten fallen an?

Notargebühren in Deutschland sind nicht frei verhandelbar. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden auf Basis des Kaufpreises berechnet. Das sorgt für Transparenz — aber auch für beachtliche Beträge bei höheren Kaufpreisen.

Beurkundungsgebühr: Die Hauptgebühr für die Beurkundung des Kaufvertrags. Sie beträgt typischerweise den doppelten Gebührensatz nach der Tabelle des GNotKG.

Vollzugsgebühren: Für die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Abwicklung mit dem Grundbuchamt und die Einholung von Genehmigungen. Diese Posten sind kleiner, summieren sich aber.

Auslagen: Dokumentenpauschalen, Beglaubigungskosten, Porto, Grundbuchauszüge. Typischerweise 100–300 € gesamt.

Notaranderkonto: Wenn der Kaufpreis über ein Notaranderkonto abgewickelt wird, fällt eine zusätzliche Gebühr an — üblicherweise 0,2–0,5% des Kaufpreises. Wann lohnt sich das? Bei komplexeren Transaktionen, wenn Lastenfreistellung nötig ist oder wenn der Käufer auf zusätzliche Sicherheit besteht.

Notargebühren-Tabelle: Kaufpreis und Kosten

Die folgenden Werte sind Richtwerte für die Gesamtkosten Notar (ohne Grundbuch, ohne Anderkonto), reine Beurkundungskosten:

Kaufpreis Notargebühr (Beurkundung) inkl. Vollzug und Auslagen ca.
150.000 € ca. 900 € ca. 1.200–1.500 €
200.000 € ca. 1.070 € ca. 1.400–1.800 €
250.000 € ca. 1.285 € ca. 1.700–2.100 €
300.000 € ca. 1.500 € ca. 2.000–2.500 €
400.000 € ca. 1.935 € ca. 2.500–3.200 €
500.000 € ca. 2.370 € ca. 3.100–4.000 €
700.000 € ca. 3.100 € ca. 4.000–5.200 €
1.000.000 € ca. 4.135 € ca. 5.300–6.800 €

Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte. Die tatsächliche Rechnung hängt von der Anzahl der beurkundeten Akte (z.B. Grundschuldbestellung separat), der Nutzung eines Anderkontos und individuellen Vollzugsvorgängen ab.

Grundbucheintragungskosten

Die Grundbuchgebühren werden vom Grundbuchamt gesondert berechnet — nicht vom Notar. Sie richten sich ebenfalls nach dem GNotKG und betragen ca. 50% der Notargebühr.

Auflassung (Eigentumsumschreibung): Der Käufer wird als neuer Eigentümer eingetragen. Gebühr: ca. 0,3–0,5% des Kaufpreises.

Grundschuldeintragung: Wenn der Käufer eine Bankfinanzierung hat, wird die Grundschuld zugunsten der Bank eingetragen. Gebühr richtet sich nach der Grundschuldhöhe.

Auflassungsvormerkung: Vor der endgültigen Eintragung wird eine Vormerkung eingetragen, die den Käufer während der Abwicklungszeit schützt. Wird später durch die Auflassung ersetzt.

Löschung bestehender Grundschulden: Wenn der Verkäufer noch einen Kredit hat, muss die bestehende Grundschuld gelöscht werden. Kosten trägt typischerweise der Verkäufer — ca. 200–500 € je nach Höhe.

Gesamtkosten Notar und Grundbuch zusammen:

Kaufpreis Gesamt (Notar + Grundbuch) ca.
200.000 € 2.000–2.800 €
300.000 € 2.800–3.800 €
400.000 € 3.500–5.000 €
500.000 € 4.500–6.200 €

Wer zahlt die Notarkosten?

Die gängige Praxis in Deutschland: Der Käufer trägt die Kosten für Beurkundung des Kaufvertrags, Grundschuldeintragung und Grundbuchumschreibung.

Der Verkäufer trägt in der Regel: die Kosten für Löschungsbewilligungen bestehender Grundschulden und etwaige Vollmachtsbeglaubigungen auf seiner Seite.

Das ist keine gesetzliche Regelung, sondern Marktusus — und wird so im Kaufvertrag verankert. Abweichungen sind möglich und sollten ausdrücklich vereinbart werden.

Für eine Übersicht aller Kosten beim Immobilienverkauf: Nebenkosten beim Immobilienverkauf

Notaranderkonto: Was ist das und wann wird es genutzt?

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das der Notar für eine spezifische Transaktion führt. Der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern zunächst auf dieses Konto. Der Notar gibt das Geld erst frei, wenn alle Bedingungen erfüllt sind — insbesondere die Lastenfreistellung (Löschung bestehender Schulden) und die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Wann sinnvoll:

  • Bei komplexen Transaktionen mit mehreren Bedingungen
  • Wenn der Verkäufer noch einen laufenden Kredit hat und die Bank zur Löschung der Grundschuld erst handelt, wenn der Kaufpreis da ist
  • Wenn der Käufer auf maximale Sicherheit besteht
  • Bei Erbschaftsfällen oder anderen komplizierten Eigentümerverhältnissen

Nachteil: Zusatzkosten von 0,2–0,5% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 600–1.500 € extra.

In der Dresdner Praxis läuft der Großteil der Transaktionen ohne Anderkonto — die Zahlungsabwicklung erfolgt direkt nach Freigabeanweisung des Notars. Das funktioniert sicher und günstiger.

Wie lange dauert die Beurkundung?

Ein Standard-Kaufvertragstermin beim Notar dauert 60–90 Minuten. In dieser Zeit wird der Kaufvertrag vollständig vorgelesen — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Abkürzungen sind nicht möglich.

Der Entwurf des Kaufvertrags wird in der Regel 2 Wochen vor dem Termin zugesandt. Käufer und Verkäufer sollten ausreichend Zeit einplanen, den Entwurf zu prüfen und Fragen vorab zu klären — nicht erst beim Termin.

In meiner Arbeit rate ich beiden Parteien: Lesen Sie den Kaufvertrag-Entwurf vollständig und stellen Sie alle Fragen vor dem Termin. Der Notar beantwortet diese gerne im Vorfeld. Am Beurkundungstermin selbst sind Änderungswünsche zwar möglich, verlängern aber den Termin erheblich.

Unterschied: Vorkaufsrecht, Grundschuldbestellung, Löschungsbewilligung

Vorkaufsrecht: Einige Gemeinden, Mieter oder andere Beteiligte haben ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht — das Recht, in einen bestehenden Kaufvertrag zu den gleichen Konditionen einzutreten. Der Notar prüft und klärt das ab. Relevant z.B. bei Ersteintragung einer Teilungserklärung oder bei städtischen Sanierungsgebieten.

Grundschuldbestellung: Wenn der Käufer finanziert, bestellt die Bank eine Grundschuld als Sicherheit. Diese wird ebenfalls notariell beurkundet — oft direkt im Kaufvertrag oder in einer separaten Urkunde. Kosten trägt der Käufer.

Löschungsbewilligung: Wenn auf dem Grundstück noch eine Grundschuld des Verkäufers eingetragen ist (aus einem alten Kredit), muss diese gelöscht werden. Die Bank des Verkäufers stellt eine Löschungsbewilligung aus — oft gegen eine Gebühr von 100–300 €. Diese Kosten trägt üblicherweise der Verkäufer.

Für Details zur Grunderwerbsteuer in Sachsen, die zusätzlich zu den Notarkosten anfällt: Grunderwerbsteuer Sachsen

Wenn Sie den Grundbuchauszug Ihrer Immobilie verstehen möchten: Grundbuchauszug lesen und verstehen


Als Makler koordiniere ich die Abstimmung mit dem Notar für Sie — Terminorganisation, Vertragsentwurf-Abstimmung und Klärung offener Punkte vor dem Beurkundungstermin.

Steuerlicher Hinweis: Unverbindliche Orientierung, ohne Gewähr – ersetzt keine Steuerberatung.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in Sachsen?
Ca. 1,0–1,5% des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen. Bei einem Haus für 400.000 € sind das typischerweise 4.000–6.000 €. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis, der Anzahl der beurkundeten Vorgänge und ob ein Notaranderkonto genutzt wird ab.
Wer zahlt den Notar beim Immobilienkauf?
Üblicherweise der Käufer. Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern gängige Praxis — und so wird es typischerweise im Kaufvertrag vereinbart. Der Verkäufer trägt in der Regel die Kosten für eine etwaige Löschungsbewilligung bestehender Grundschulden.
Was kostet die Grundbucheintragung?
Ca. 50% der Notargebühr. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € ca. 1.500–2.000 € für Auflassung und Grundschuldeintragung zusammen. Die Grundbuchgebühren richten sich ebenfalls nach dem GNotKG und sind gesetzlich festgelegt.
Wann bezahle ich den Notar?
Nach der Beurkundung stellt der Notar eine Rechnung. Zahlung typischerweise innerhalb von 2–4 Wochen. Die Notarrechnung ist unabhängig vom Kaufpreiseingang fällig — der Notar wartet nicht auf den Vollzug des Kaufs.
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