Wie berechnet sich die Wegzugssteuer nach § 6 AStG?
Wer GmbH-Anteile hält und Deutschland verlässt, schuldet dem Finanzamt unter Umständen Steuer auf Gewinne, die noch gar nicht realisiert wurden — die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Der Rechner unten ermittelt einen ersten Orientierungswert auf Basis des Teileinkünfteverfahrens.
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Wegzugssteuer-Rechner (§ 6 AStG)
Steuerlicher Hinweis: Unverbindliche Orientierung, ohne Gewähr – ersetzt keine Steuerberatung.
Wie wird die Wegzugssteuer berechnet?
Rechtsgrundlage ist § 6 Außensteuergesetz (AStG): Wer in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war und mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält, löst beim Wegzug eine fiktive Veräußerung aus. Das Finanzamt unterstellt, dass die Anteile zum aktuellen Marktwert verkauft werden — und besteuert den dabei entstehenden fiktiven Gewinn.
Die Berechnung folgt dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG): Von dem fiktiven Veräußerungsgewinn sind 40 % steuerfrei, die verbleibenden 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — nicht mit dem günstigeren Abgeltungsteuersatz von 25 %.
Ratenzahlung in 7 Jahresraten
Seit dem ATADUmsG (2022) ist eine Vollzahlung nicht mehr zwingend: Auf Antrag kann die Wegzugssteuer in 7 gleichen Jahresraten gezahlt werden — sowohl bei Wegzug in EU/EWR-Staaten als auch in Drittstaaten. Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung verlangen. Der Antrag muss mit der Einkommensteuererklärung für das Wegzugsjahr gestellt werden.
Beispielrechnung
Ein Gesellschafter hält 15 % an einer GmbH, die er 2016 für 80.000 Euro erworben hat. Der aktuelle Unternehmenswert liegt bei 500.000 Euro — sein Anteil entspricht 75.000 Euro Marktwert:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Marktwert der Anteile beim Wegzug | 75.000 € |
| Anschaffungskosten (15 % von 80.000 €) | 12.000 € |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn | 63.000 € |
| Steuerpflichtig (60 %, Teileinkünfte) | 37.800 € |
| Wegzugssteuer bei 42 % ESt | 15.876 € |
Bei Ratenzahlung über 7 Jahre wären das jährlich rund 2.268 Euro. Die tatsächliche Steuerlast hängt von der genauen Bewertung der GmbH-Anteile, möglichen Verlustvorträgen und dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen ab — ein Steuerberater mit internationalem Steuerrecht ist in diesen Fällen unvermeidbar.
Alle steuerlichen Aspekte rund um den Immobilienverkauf bei Auswanderung erklärt die Seite Haus verkaufen bei Auswanderung. Die Abgrenzung zur Spekulationssteuer auf Immobilien beschreibt der Wegzugsbesteuerung-Ratgeber — und für die Spekulationssteuer selbst gibt es den Spekulationssteuer-Rechner.
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