2 Min. Lesezeit·Aktualisiert am

Wegzugssteuer berechnen: Orientierungsrechner für § 6 AStG

Wegzugssteuer berechnen§ 6 AStG RechnerWegzugsbesteuerung GmbH AnteileAuswanderung Steuer berechnen

Wie berechnet sich die Wegzugssteuer nach § 6 AStG?

Die Wegzugssteuer nach § 6 AStG wird auf GmbH- oder AG-Anteile ab 1 % Beteiligung fällig. Der fiktive Veräußerungsgewinn (Marktwert minus Anschaffungskosten) wird nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei Wegzug in ein EU/EWR-Land ist eine Ratenzahlung über 7 Jahre möglich.

Wer GmbH-Anteile hält und Deutschland verlässt, schuldet dem Finanzamt unter Umständen Steuer auf Gewinne, die noch gar nicht realisiert wurden — die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Der Rechner unten ermittelt einen ersten Orientierungswert auf Basis des Teileinkünfteverfahrens.

Kostenloser Download

PDF: Checkliste Immobilienverkauf bei Auswanderung — Steuern, Vollmacht & Ablauf

↓ Herunterladen

Wegzugssteuer-Rechner (§ 6 AStG)

Für wen ist dieser Rechner? Nur für Personen mit GmbH- oder AG-Beteiligungen ≥ 1 %. Für den Immobilienverkauf gilt § 23 EStG — nutzen Sie dafür den Spekulationssteuer-Rechner.
%
%

Steuerlicher Hinweis: Unverbindliche Orientierung, ohne Gewähr – ersetzt keine Steuerberatung.

Wie wird die Wegzugssteuer berechnet?

Rechtsgrundlage ist § 6 Außensteuergesetz (AStG): Wer in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war und mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält, löst beim Wegzug eine fiktive Veräußerung aus. Das Finanzamt unterstellt, dass die Anteile zum aktuellen Marktwert verkauft werden — und besteuert den dabei entstehenden fiktiven Gewinn.

Die Berechnung folgt dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG): Von dem fiktiven Veräußerungsgewinn sind 40 % steuerfrei, die verbleibenden 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — nicht mit dem günstigeren Abgeltungsteuersatz von 25 %.

Ratenzahlung in 7 Jahresraten

Seit dem ATADUmsG (2022) ist eine Vollzahlung nicht mehr zwingend: Auf Antrag kann die Wegzugssteuer in 7 gleichen Jahresraten gezahlt werden — sowohl bei Wegzug in EU/EWR-Staaten als auch in Drittstaaten. Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung verlangen. Der Antrag muss mit der Einkommensteuererklärung für das Wegzugsjahr gestellt werden.

Beispielrechnung

Ein Gesellschafter hält 15 % an einer GmbH, die er 2016 für 80.000 Euro erworben hat. Der aktuelle Unternehmenswert liegt bei 500.000 Euro — sein Anteil entspricht 75.000 Euro Marktwert:

Position Betrag
Marktwert der Anteile beim Wegzug 75.000 €
Anschaffungskosten (15 % von 80.000 €) 12.000 €
Fiktiver Veräußerungsgewinn 63.000 €
Steuerpflichtig (60 %, Teileinkünfte) 37.800 €
Wegzugssteuer bei 42 % ESt 15.876 €

Bei Ratenzahlung über 7 Jahre wären das jährlich rund 2.268 Euro. Die tatsächliche Steuerlast hängt von der genauen Bewertung der GmbH-Anteile, möglichen Verlustvorträgen und dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen ab — ein Steuerberater mit internationalem Steuerrecht ist in diesen Fällen unvermeidbar.

Alle steuerlichen Aspekte rund um den Immobilienverkauf bei Auswanderung erklärt die Seite Haus verkaufen bei Auswanderung. Die Abgrenzung zur Spekulationssteuer auf Immobilien beschreibt der Wegzugsbesteuerung-Ratgeber — und für die Spekulationssteuer selbst gibt es den Spekulationssteuer-Rechner.

Kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie

Erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste fundierte Einschätzung basierend auf aktuellen Marktdaten und unserer langjährigen Erfahrung.

FAQ

Häufige Fragen

Für wen gilt die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG?
§ 6 AStG betrifft natürliche Personen, die mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) halten, in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Immobilien fallen nicht unter § 6 AStG.
Was ist das Teileinkünfteverfahren bei der Wegzugssteuer?
Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) stellt 40 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Die verbleibenden 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 %) besteuert. Der Rechner wendet dieses Verfahren auf den fiktiven Wegzugsgewinn an.
Kann ich die Wegzugssteuer in Raten zahlen?
Ja. Seit dem ATADUmsG (2022) ist eine Ratenzahlung in 7 Jahresraten möglich — sowohl bei Wegzug in EU/EWR-Staaten als auch in Drittstaaten. Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung verlangen. Der Antrag muss mit der Einkommensteuererklärung für das Wegzugsjahr gestellt werden.
Betrifft die Wegzugssteuer auch meine Immobilie?
Nein. Immobilien fallen nicht unter § 6 AStG. Für den Verkauf einer deutschen Immobilie gilt § 23 EStG (Spekulationssteuer) in Verbindung mit § 49 EStG (beschränkte Steuerpflicht). Deutschland behält das Besteuerungsrecht auf deutsches Grundvermögen unabhängig von Ihrem Wohnsitz.
0162 1766880Kostenlos beraten