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Wegzugsbesteuerung: Was Auswanderer mit Immobilien und GmbH-Anteilen wissen müssen

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Was ist Wegzugsbesteuerung und betrifft sie meinen Immobilienverkauf?

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft ausschließlich Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) von mindestens 1 % — nicht Ihre Immobilie. Für den Immobilienverkauf gilt § 23 EStG (Spekulationssteuer) in Verbindung mit § 49 EStG (beschränkte Steuerpflicht), die Deutschland das Besteuerungsrecht auch nach Ihrem Wegzug sichert.

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Steuerberater-Briefing § 6 AStG — 7 Fragen für Ihr Gespräch zur Wegzugsbesteuerung

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Wenn Sie Deutschland verlassen, blicken die meisten Menschen zuerst auf ihre Immobilie: Was passiert damit? Muss ich Steuern zahlen? Was vielen dabei nicht bewusst ist: Es gibt zwei völlig verschiedene Steuerarten, die beim Wegzug relevant werden können — und sie betreffen unterschiedliche Vermögenswerte. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen, was Wegzugsbesteuerung wirklich ist, wen sie trifft und was das konkret für Ihren Wegzug bedeutet.

Was ist Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)?

Wegzugsbesteuerung bezeichnet die Steuer nach § 6 Außensteuergesetz (AStG). Das Prinzip dahinter: Wer Deutschland verlässt und dabei Kapitalgesellschaftsanteile (GmbH, AG, Genossenschaft) mit sich trägt, soll die während der deutschen Steuerpflicht entstandenen stillen Reserven versteuern — auch wenn er die Anteile gar nicht verkauft hat.

Der Staat unterstellt beim Wegzug eine fiktive Veräußerung zum aktuellen Marktwert. Sie zahlen also Steuer auf einen Gewinn, den Sie noch gar nicht realisiert haben.

Voraussetzungen für § 6 AStG:

  • Sie halten mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Genossenschaft oder Investmentvermögen ab 2025)
  • Sie waren in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland
  • Sie verlegen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, greift § 6 AStG nicht.

Wegzugsbesteuerung vs. Spekulationssteuer: Der entscheidende Unterschied

Hier liegt die häufigste Verwechslung — und sie kann teuer werden:

Immobilien (Grundvermögen) fallen nicht unter § 6 AStG. Für den Verkauf einer deutschen Immobilie gilt:

  • § 23 EStG (Spekulationssteuer): 10-Jahres-Frist, Eigennutzungsausnahme
  • § 49 EStG (beschränkte Steuerpflicht): Deutschland besteuert Immobilienverkäufe auch nach Ihrem Wegzug

GmbH-/AG-Anteile ab 1 % fallen unter § 6 AStG: Beim Wegzug fällt Steuer auf den fiktiven Verkaufsgewinn an, auch ohne tatsächlichen Verkauf.

Wenn Sie also eine Immobilie verkaufen und GmbH-Anteile halten, müssen Sie beide Steuerarten im Blick haben — sie laufen parallel und unabhängig.

Wie wird die Wegzugssteuer berechnet?

Die Berechnung folgt dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG):

  1. Fiktiver Veräußerungsgewinn = Aktueller Marktwert der Anteile − Anschaffungskosten
  2. Steuerpflichtiger Anteil = Gewinn × 60 % (40 % sind steuerfrei)
  3. Wegzugssteuer = Steuerpflichtiger Anteil × persönlicher Einkommensteuersatz

Beispielrechnung:

  • GmbH-Anteilswert heute: 500.000 €
  • Anschaffungskosten 2015: 50.000 €
  • Fiktiver Gewinn: 450.000 €
  • Steuerpflichtig (60 %): 270.000 €
  • Wegzugssteuer bei 42 % ESt: 113.400 €

Diese Steuer ist fällig, bevor Sie Deutschland verlassen — oder auf Antrag in Raten.

EU-Wegzug vs. Nicht-EU: Was bedeutet das seit 2022?

Das ATADUmsG (2022) hat die Wegzugsbesteuerung grundlegend geändert. Früher galt: Bei Wegzug in ein EU-Land wurde die Steuer dauerhaft gestundet — faktisch zinslos bis zum tatsächlichen Verkauf.

Seit 1. Januar 2022 gilt für alle Wegzüge (EU und Nicht-EU):

  • Ratenzahlung in 7 Jahresraten möglich
  • Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung verlangen (insbesondere bei Nicht-EU-Zuzug)
  • Antrag: Muss mit der Einkommensteuererklärung für das Wegzugsjahr gestellt werden
  • Verzugszinsen: Keine, solange die Raten pünktlich gezahlt werden

Mein Tipp: Stellen Sie den Ratenantrag frühzeitig — am besten noch im Jahr des Wegzugs. Wer den Antrag vergisst, muss die gesamte Steuer auf einmal zahlen.

Strategie: Anteile vor oder nach dem Wegzug verkaufen?

Das ist die Frage, die mich Kunden am häufigsten stellen, wenn beides zusammenkommt — GmbH-Anteile und eine Immobilie.

Szenario A — Anteile vor dem Wegzug verkaufen:

  • Kein § 6 AStG, da Sie noch unbeschränkt steuerpflichtig sind
  • Stattdessen: normale Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren
  • Vorteil: Keine Sicherheitsleistung, kein Ratenantrag, keine Folgeverpflichtungen
  • Nachteil: Verkaufsdruck kann den Preis drücken, nicht immer strategisch sinnvoll

Szenario B — Anteile nach dem Wegzug halten:

  • § 6 AStG greift beim Wegzug (fiktive Veräußerung)
  • Ratenzahlung beantragen (7 Jahre)
  • Späterer tatsächlicher Verkauf: Anrechnung der bereits gezahlten Wegzugssteuer
  • Vorteil: Kein erzwungener Verkauf, Wertsteigerung bleibt möglich

Meine Empfehlung: Wenn absehbar ist, dass die Anteile in den nächsten 2–3 Jahren verkauft werden, kann ein Verkauf vor dem Wegzug steuerlich günstiger sein. Bei langfristigem Halten lohnt sich Szenario B. Das hängt stark von den individuellen Zahlen ab — hier ist ein Steuerberater mit internationalem Steuerrecht unverzichtbar.

Häufige Fehler beim Wegzug mit GmbH-Anteilen

Fehler 1: Wegzug dem Finanzamt nicht anzeigen Das Finanzamt muss über den Wegzug informiert werden. Wer das vergisst oder verzögert, riskiert Nachzahlungszinsen und Bußgelder.

Fehler 2: Unternehmensbewertung zu niedrig ansetzen Die Finanzämter prüfen die Bewertung der GmbH-Anteile genau. Wer den Wert zu niedrig ansetzt, riskiert eine Korrektur nach oben — mit entsprechend höherer Steuerlast. Ein Bewertungsgutachten vom Steuerberater ist ratsam.

Fehler 3: EU-Privilegien überschätzen Seit 2022 gibt es keine automatische Stundung mehr. Der Ratenantrag muss aktiv gestellt werden und erfordert ggf. eine Sicherheitsleistung. Wer das nicht weiß, wird unangenehm überrascht.

Fehler 4: Wegzugsbesteuerung mit Spekulationssteuer verwechseln Manche Kunden denken, die Wegzugssteuer gelte für ihr Haus. Das ist falsch — aber der Fehler kann dazu führen, dass die tatsächlich relevante Steuer (§ 23 EStG) nicht richtig geplant wird.

Fehler 5: Steuerberater zu spät einschalten Die Planung des Wegzugs sollte mindestens 6–12 Monate vor der Abreise beginnen. Viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten setzen voraus, dass Sie noch unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind.

Was ein Steuerberater für Sie prüfen sollte

Wenn Sie mit GmbH-Anteilen auswandern, brauchen Sie einen Steuerberater mit internationalem Steuerrecht. Konkret sollte er folgendes klären:

  • Erfüllen Sie die 7-von-12-Jahres-Voraussetzung für § 6 AStG?
  • Wie hoch ist der gemeine Wert der Anteile (Bewertungsgutachten)?
  • Welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt mit dem Zielland?
  • Sollten die Anteile vor oder nach dem Wegzug veräußert werden?
  • Ist ein Ratenantrag sinnvoll, und welche Sicherheit verlangt das Finanzamt?
  • Gibt es Möglichkeiten der Verlustverrechnung?
  • Was passiert mit laufenden Dividenden nach dem Wegzug?

Wegzugssteuer berechnen

Einen ersten Orientierungswert für Ihre GmbH-Anteile ermitteln Sie mit unserem Rechner:

→ Zum Wegzugssteuer-Rechner (§ 6 AStG)

Wichtiger Hinweis: Der Rechner liefert einen Orientierungswert auf Basis der Teileinkünftemethode. Die tatsächliche Steuerlast hängt von der genauen Unternehmensbewertung, möglichen Verlustvorträgen, dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland und weiteren individuellen Faktoren ab. Schalten Sie einen Steuerberater ein, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Zum Vergleich: Was für Ihre Immobilie steuerlich gilt, erklärt der Spekulationssteuer-Rechner.

Weiterlesen: Immobilie und Wegzug

Wenn Sie Ihre Immobilie im Zuge der Auswanderung verkaufen oder den Verkauf bereits aus dem Ausland abwickeln:

Steuerlicher Hinweis: Unverbindliche Orientierung, ohne Gewähr – ersetzt keine Steuerberatung.

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FAQ

Häufige Fragen

Ab wann greift Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG?
§ 6 AStG greift, wenn Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Genossenschaft) halten, seit mindestens 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Dann wird eine fiktive Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert unterstellt — die daraus entstehende Steuer ist die Wegzugssteuer.
Wie wird die Wegzugssteuer berechnet?
Der fiktive Veräußerungsgewinn ergibt sich aus Marktwert minus Anschaffungskosten der Anteile. Nach dem Teileinkünfteverfahren sind 60 % dieses Gewinns steuerpflichtig. Dieser Betrag wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Beispiel: GmbH-Anteil mit 200.000 € Gewinn, Steuersatz 42 % — steuerpflichtig sind 120.000 €, Wegzugssteuer ca. 50.400 €.
Kann die Wegzugssteuer gestundet werden?
Seit dem ATADUmsG (2022) ist die frühere dauerhafte Stundung für EU-Wegzüge entfallen. Möglich ist seit 2022 eine Ratenzahlung in 7 Jahresraten — sowohl für EU- als auch für Drittstaaten-Wegzüge. Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung verlangen. Der Antrag muss mit der Einkommensteuererklärung für das Wegzugsjahr gestellt werden.
Gilt Wegzugsbesteuerung auch für börsennotierte Aktien?
Für börsennotierte Aktien mit einer Beteiligung unter 1 % greift § 6 AStG nicht. Seit 2025 werden jedoch Anteile an Investmentvermögen (Fonds) erfasst, wenn Sie mindestens 1 % halten oder die Anschaffungskosten 500.000 € je Fonds übersteigen.
Was gilt für meine Immobilie beim Wegzug?
Immobilien fallen nicht unter § 6 AStG. Für den Verkauf gilt § 23 EStG (Spekulationssteuer): Verkaufen Sie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf ohne Eigennutzungsausnahme, ist der Gewinn steuerpflichtig. Deutschland behält auch nach Ihrem Wegzug das Besteuerungsrecht über deutsches Grundvermögen via beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG).
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