Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen?
Beim Kauf einer Immobilie in Dresden oder anderswo in Sachsen ist die Grunderwerbsteuer der größte einzelne Nebenkostenposten. Mit 5,5 % des Kaufpreises liegt Sachsen seit der Erhöhung zum 1. Januar 2023 im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Dieser Ratgeber erklärt, wie hoch die Steuer ausfällt, wer sie zahlt, wann sie fällig wird – und wo legale Spielräume bestehen. Mit dem Rechner unten ermitteln Sie den Betrag für Ihren konkreten Kaufpreis.
Grunderwerbsteuer-Rechner Sachsen
Steuerlicher Hinweis: Unverbindliche Orientierung, ohne Gewähr – ersetzt keine Steuerberatung.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen?
Der Steuersatz in Sachsen beträgt 5,5 % des Kaufpreises. Sachsen hat den Satz zum 1. Januar 2023 von zuvor 3,5 % angehoben. Maßgeblich ist der im notariellen Kaufvertrag beurkundete Kaufpreis – bei Grundstücken mit aufstehendem Gebäude der Gesamtpreis.
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (5,5 %) |
|---|---|
| 250.000 € | 13.750 € |
| 300.000 € | 16.500 € |
| 400.000 € | 22.000 € |
| 500.000 € | 27.500 € |
| 650.000 € | 35.750 € |
Für typische Dresdner Kaufpreise – eine Bestandswohnung um 300.000 €, ein Einfamilienhaus zwischen 500.000 und 650.000 € – liegt die Grunderwerbsteuer also schnell im Bereich von 16.500 bis 35.750 €.
Grunderwerbsteuer berechnen
Geben Sie Ihren Kaufpreis ein – der Rechner ermittelt die Grunderwerbsteuer nach sächsischem Satz und zeigt zum Vergleich, was sie in anderen Bundesländern kosten würde.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Gegenüber dem Finanzamt haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch. In der Praxis wird die Grunderwerbsteuer im Kaufvertrag aber nahezu immer dem Käufer zugewiesen. Für Sie als Verkäufer ist sie deshalb kein direkter Kostenpunkt.
Mittelbar ist sie für den Verkauf trotzdem relevant: Die Grunderwerbsteuer erhöht zusammen mit Notar-, Grundbuch- und ggf. Maklerkosten die Gesamterwerbskosten des Käufers auf rund 9–11 % über dem Kaufpreis. Banken finanzieren diese Nebenkosten in der Regel nicht mit. Ein zu hoch angesetzter Preis kann deshalb Kaufinteressenten an der Finanzierung scheitern lassen.
Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
Der Ablauf ist gesetzlich geregelt:
- Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kaufvertrag dem Finanzamt.
- Das Finanzamt erlässt nach einigen Wochen den Grunderwerbsteuerbescheid.
- Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
- Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Diese Bescheinigung ist entscheidend: Ohne sie nimmt das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht vor. Die Grunderwerbsteuer ist damit faktisch die letzte Hürde vor dem Eigentumsübergang.
Befreiungen und legale Spielräume
Vollständig steuerfrei sind unter anderem:
- Verkäufe zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
- Verkäufe zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern an Kinder)
- Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) und Schenkungen – hier greifen stattdessen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer
- Geschäfte mit einer Bemessungsgrundlage bis 2.500 €
Zusätzlich lässt sich die Bemessungsgrundlage legal senken, indem bewegliches Inventar – etwa eine Einbauküche, Markisen oder eine Sauna – im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen wird. Dieser Anteil unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt akzeptiert dabei realistische Zeitwerte; überzogene Inventarwerte (üblich sind in der Praxis bis etwa 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis) werden beanstandet.
Grunderwerbsteuer beim Verkauf richtig einordnen
Als Verkäufer sollten Sie die Grunderwerbsteuer kennen, auch wenn Sie sie nicht zahlen – weil sie die Budgetrechnung Ihrer Käufer bestimmt. Wer den eigenen Verkaufspreis realistisch ansetzt, sorgt dafür, dass Interessenten die Gesamtkosten inklusive aller Nebenkosten finanziert bekommen. Eine fundierte Immobilienbewertung ist dafür die Grundlage. Einen vollständigen Überblick über alle Kauf- und Verkaufsnebenkosten gibt der Nebenkosten-Rechner.
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