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Grunderwerbsteuer Sachsen 2026 – Höhe, Berechnung & Rechner

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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen?

In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 % des Kaufpreises – gültig seit dem 1. Januar 2023. Bei 300.000 € sind das 16.500 €, bei 500.000 € entsprechend 27.500 €. Üblicherweise zahlt sie der Käufer; fällig wird sie rund einen Monat nach dem Steuerbescheid.

Beim Kauf einer Immobilie in Dresden oder anderswo in Sachsen ist die Grunderwerbsteuer der größte einzelne Nebenkostenposten. Mit 5,5 % des Kaufpreises liegt Sachsen seit der Erhöhung zum 1. Januar 2023 im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Dieser Ratgeber erklärt, wie hoch die Steuer ausfällt, wer sie zahlt, wann sie fällig wird – und wo legale Spielräume bestehen. Mit dem Rechner unten ermitteln Sie den Betrag für Ihren konkreten Kaufpreis.

Grunderwerbsteuer-Rechner Sachsen

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Steuerlicher Hinweis: Unverbindliche Orientierung, ohne Gewähr – ersetzt keine Steuerberatung.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen?

Der Steuersatz in Sachsen beträgt 5,5 % des Kaufpreises. Sachsen hat den Satz zum 1. Januar 2023 von zuvor 3,5 % angehoben. Maßgeblich ist der im notariellen Kaufvertrag beurkundete Kaufpreis – bei Grundstücken mit aufstehendem Gebäude der Gesamtpreis.

Kaufpreis Grunderwerbsteuer (5,5 %)
250.000 € 13.750 €
300.000 € 16.500 €
400.000 € 22.000 €
500.000 € 27.500 €
650.000 € 35.750 €

Für typische Dresdner Kaufpreise – eine Bestandswohnung um 300.000 €, ein Einfamilienhaus zwischen 500.000 und 650.000 € – liegt die Grunderwerbsteuer also schnell im Bereich von 16.500 bis 35.750 €.

Grunderwerbsteuer berechnen

Geben Sie Ihren Kaufpreis ein – der Rechner ermittelt die Grunderwerbsteuer nach sächsischem Satz und zeigt zum Vergleich, was sie in anderen Bundesländern kosten würde.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Gegenüber dem Finanzamt haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch. In der Praxis wird die Grunderwerbsteuer im Kaufvertrag aber nahezu immer dem Käufer zugewiesen. Für Sie als Verkäufer ist sie deshalb kein direkter Kostenpunkt.

Mittelbar ist sie für den Verkauf trotzdem relevant: Die Grunderwerbsteuer erhöht zusammen mit Notar-, Grundbuch- und ggf. Maklerkosten die Gesamterwerbskosten des Käufers auf rund 9–11 % über dem Kaufpreis. Banken finanzieren diese Nebenkosten in der Regel nicht mit. Ein zu hoch angesetzter Preis kann deshalb Kaufinteressenten an der Finanzierung scheitern lassen.

Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Der Ablauf ist gesetzlich geregelt:

  1. Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kaufvertrag dem Finanzamt.
  2. Das Finanzamt erlässt nach einigen Wochen den Grunderwerbsteuerbescheid.
  3. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
  4. Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Diese Bescheinigung ist entscheidend: Ohne sie nimmt das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht vor. Die Grunderwerbsteuer ist damit faktisch die letzte Hürde vor dem Eigentumsübergang.

Befreiungen und legale Spielräume

Vollständig steuerfrei sind unter anderem:

  • Verkäufe zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Verkäufe zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern an Kinder)
  • Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) und Schenkungen – hier greifen stattdessen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer
  • Geschäfte mit einer Bemessungsgrundlage bis 2.500 €

Zusätzlich lässt sich die Bemessungsgrundlage legal senken, indem bewegliches Inventar – etwa eine Einbauküche, Markisen oder eine Sauna – im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen wird. Dieser Anteil unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt akzeptiert dabei realistische Zeitwerte; überzogene Inventarwerte (üblich sind in der Praxis bis etwa 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis) werden beanstandet.

Grunderwerbsteuer beim Verkauf richtig einordnen

Als Verkäufer sollten Sie die Grunderwerbsteuer kennen, auch wenn Sie sie nicht zahlen – weil sie die Budgetrechnung Ihrer Käufer bestimmt. Wer den eigenen Verkaufspreis realistisch ansetzt, sorgt dafür, dass Interessenten die Gesamtkosten inklusive aller Nebenkosten finanziert bekommen. Eine fundierte Immobilienbewertung ist dafür die Grundlage. Einen vollständigen Überblick über alle Kauf- und Verkaufsnebenkosten gibt der Nebenkosten-Rechner.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen 2026?
In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 % des Kaufpreises. Dieser Satz gilt seit dem 1. Januar 2023 — zuvor lag er bei 3,5 %. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 16.500 €, bei 500.000 € entsprechend 27.500 €.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?
In der Regel zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Rechtlich haften zwar beide Vertragsparteien gegenüber dem Finanzamt, im Kaufvertrag wird die Steuer aber praktisch immer dem Käufer zugewiesen. Für Verkäufer ist sie deshalb kein direkter Kostenpunkt, erhöht aber den Finanzierungsbedarf des Käufers.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Nach dem notariellen Kaufvertrag meldet der Notar den Verkauf dem Finanzamt. Dieses verschickt nach einigen Wochen den Grunderwerbsteuerbescheid. Die Steuer ist dann innerhalb eines Monats zu zahlen. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zwingend nötig ist.
Kann man die Grunderwerbsteuer in Sachsen sparen oder umgehen?
Legale Spielräume gibt es nur in engen Grenzen: Bewegliches Inventar (z. B. Einbauküche, Markise) kann im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden und unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Verkäufe zwischen Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie sind steuerbefreit. Künstliche Konstruktionen allein zur Steuervermeidung erkennt das Finanzamt jedoch nicht an.
Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?
Für Eigennutzer nein. Bei vermieteten Immobilien gehört die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die Bemessungsgrundlage für die jährliche Gebäudeabschreibung (AfA). Sie wirkt sich also nur mittelbar und über viele Jahre verteilt steuermindernd aus.
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