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Wie hoch ist die Spekulationssteuer? Rechner & 10-Jahres-Frist

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Wie hoch ist die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf?

Es gibt keinen festen Spekulationssteuersatz: Der Veräußerungsgewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, je nach Gesamteinkommen zwischen 14 % und 45 %. Sie fällt nur an, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§23 EStG) und die Immobilie nicht selbst genutzt wurde.

Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss unter Umständen den entstandenen Gewinn versteuern, die sogenannte Spekulationssteuer. Ob und in welcher Höhe das im eigenen Fall zutrifft, lässt sich mit dem Rechner unten direkt ermitteln.

Spekulationssteuer-Rechner

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Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Es gibt keinen pauschalen "Spekulationssteuersatz", die Höhe hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab, der je nach Gesamteinkommen zwischen 14 % und 45 % liegt. Rechtsgrundlage ist §23 Einkommensteuergesetz (EStG): Liegt zwischen Anschaffung und Veräußerung einer Immobilie weniger als ein Jahrzehnt, gilt der Verkauf als "privates Veräußerungsgeschäft". Der dabei erzielte Gewinn wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird der Veräußerungsgewinn ermittelt (siehe Verkaufsgewinn-Rechner), anschließend kommt er auf das übrige zu versteuernde Einkommen obendrauf. Fällig ist die Differenz zwischen der Einkommensteuer mit und ohne Gewinn (§ 32a EStG), nicht der Gewinn multipliziert mit dem Grenzsteuersatz. Der Rechner unten arbeitet mit einem Satz, den Sie selbst setzen: Nehmen Sie dafür nicht den Grenzsteuersatz Ihres heutigen Einkommens, sondern den Durchschnittssatz, den der Gewinn insgesamt trägt. Er liegt bei fünfstelligen Gewinnen meist knapp unter 42 Prozent.

Diese Ausnahmen gibt es

Auch innerhalb der Zehn-Jahres-Frist bleibt ein Verkauf in zwei wichtigen Fällen steuerfrei:

  • Eigennutzung: Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr sowie den beiden vorangegangenen Kalenderjahren durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationssteuer unabhängig von der Haltedauer.
  • Ablauf der Frist: Liegen zwischen notariellem Kauf- und Verkaufsvertrag mehr als zehn Jahre, ist der gesamte Gewinn steuerfrei, unabhängig von der Nutzung.

Bei geerbten Immobilien wird zudem die Haltedauer des Erblassers angerechnet: Hat dieser die Immobilie bereits vor mehr als zehn Jahren erworben, kann der Verkauf durch die Erbengemeinschaft steuerfrei erfolgen.

Wie hoch wäre Ihr Gewinn heute?

Die Beispielrechnung nutzt fremde Zahlen. Setzen Sie Ihren aktuellen Wert ein, dann wissen Sie, worüber Sie reden.

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Beispielrechnung für Dresden

Eine Eigentumswohnung wurde 2017 für 180.000 Euro gekauft (Kaufnebenkosten ca. 9.000 Euro nach dem 2017 in Sachsen geltenden Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent) und soll 2026 für 280.000 Euro verkauft werden (Verkaufsnebenkosten ca. 10.000 Euro):

Position Betrag
Gesamtkaufkosten 189.000 €
Nettoverkaufserlös 270.000 €
Veräußerungsgewinn 81.000 €
Haltedauer 9 Jahre

Da die Haltedauer mit 9 Jahren knapp unter der 10-Jahres-Frist liegt und keine durchgehende Eigennutzung vorliegt, wäre dieser Gewinn steuerpflichtig. Bei daneben 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen entstünden rund 33.900 Euro Steuer. Läge der Verkauf nur ein Jahr später, wäre der gesamte Gewinn steuerfrei. Maßgeblich ist dabei der Tag des Notarvertrags, nicht das Kalenderjahr.

Alle Steuerbeträge nach dem Einkommensteuer-Grundtarif für den Veranlagungszeitraum 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Beide kommen gegebenenfalls hinzu: der Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent der Einkommensteuer oberhalb der Freigrenze, die Kirchensteuer in Sachsen mit 9 Prozent der Einkommensteuer. Tarifwerte ändern sich jährlich.

Calvin Linke

Inhaber & Immobilienberater

Calvin Linke

Lokalexperte Dresden: Mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Immobilienankäufen und Vermittlung im Elbtal.

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Bewertungen & Nachweise

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FAQ

Häufige Fragen

Wann fällt beim Immobilienverkauf Spekulationssteuer an?
Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§23 EStG) und die Immobilie nicht selbst genutzt wurde. In diesem Fall wird der Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Wie lang ist die Spekulationsfrist genau?
Die Frist beträgt zehn Jahre, gerechnet von Tag zu Tag zwischen dem notariellen Kaufvertrag und dem notariellen Verkaufsvertrag, nicht zwischen den Kalenderjahren. In der Praxis wird häufig vereinfachend mit Kalenderjahren gerechnet, das tatsächliche Datum kann aber entscheidend sein.
Zählt Eigennutzung auch bei einer vermieteten Wohnung?
Die Eigennutzungs-Ausnahme gilt nur für den Zeitraum, in dem die Immobilie tatsächlich selbst bewohnt wurde. Wurde die Wohnung zwischenzeitlich vermietet, kommt es darauf an, ob die Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren durchgehend vorlag.
Gilt die 10-Jahres-Frist auch für geerbte Immobilien?
Bei geerbten Immobilien wird die Haltedauer des Erblassers angerechnet. Hat der Erblasser die Immobilie bereits vor mehr als zehn Jahren erworben, kann der Verkauf durch den Erben steuerfrei sein, auch wenn die Erbschaft selbst erst kürzlich erfolgte.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Es gibt keinen festen Satz, der Veräußerungsgewinn wird zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der je nach Gesamteinkommen zwischen 14 % und 45 % liegen kann. Im Rechner wird daher mit dem individuellen Steuersatz gerechnet.
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