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§ 6 AStG · Steuerberater-Briefing

Mein Gespräch zur Wegzugsbesteuerung vorbereiten

7 Fragen, die Ihr Steuerberater für Sie beantworten muss — vor dem Wegzug

Sie halten GmbH-Anteile und planen die Auswanderung? Dieses Dokument hilft Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Steuerberater strukturiert zu führen und alle relevanten Antworten festzuhalten. Die 7 Fragen decken die wichtigsten Entscheidungspunkte nach § 6 AStG ab.

Meine Ausgangssituation

Füllen Sie diesen Teil vor dem Gespräch aus:

Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn Sie: (1) ≥ 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten, (2) in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und (3) Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Dann unterstellt das Finanzamt eine fiktive Veräußerung zum Marktwert.

Die 7 Fragen für Ihr Gespräch

1

Erfülle ich die 7-von-12-Jahres-Regel?

Ohne diese Voraussetzung greift § 6 AStG nicht — die Prüfung ist der erste Schritt.

2

Wie hoch ist der gemeine Wert meiner Anteile — und brauche ich ein Bewertungsgutachten?

Das Finanzamt prüft die Bewertung. Ein zu niedriger Wert wird korrigiert, ein Gutachten schützt.

3

Welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt mit meinem Zielland — und beeinflusst es die Wegzugssteuer?

Manche DBA schränken das deutsche Besteuerungsrecht ein oder bieten günstigere Regelungen.

4

Sollte ich die Anteile vor oder nach dem Wegzug verkaufen?

Vor dem Wegzug: normale Besteuerung, kein § 6 AStG. Nach dem Wegzug: fiktive Veräußerung, aber keine erzwungene Liquidation.

5

Ist ein Ratenantrag sinnvoll — und welche Sicherheitsleistung verlangt das Finanzamt?

Seit ATADUmsG 2022: 7 Jahresraten möglich. Antrag muss mit der Steuererklärung für das Wegzugsjahr gestellt werden.

6

Gibt es Verlustverrechnungsmöglichkeiten, die die Steuerlast senken?

Vorhandene Verlustvorträge oder andere Einkunftsminderungen können die Bemessungsgrundlage reduzieren.

7

Was passiert mit laufenden Dividenden nach dem Wegzug — wie wird Kapitalertrag dann besteuert?

Nach dem Wegzug greift beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG) mit Kapitalertragsteuer + möglicher DBA-Reduktion.

Meine nächsten Schritte

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Immobilienpartner Sachsen · www.immobilienpartner-sachsen.deStand: Juni 2026