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Auswandern: verkaufen oder vermieten? Rechner mit Fernkosten

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Soll ich meine Immobilie beim Auswandern verkaufen oder vermieten?

Rechnen Sie beide Wege mit den echten Fernkosten durch, dann entscheidet die Zahl. Vermieten aus dem Ausland kostet in der Praxis Hausverwaltung von etwa 5 bis 8 Prozent der Nettokaltmiete, eine Instandhaltungsrücklage, den Steuerberater für die weiterhin nötige deutsche Erklärung und einen Ausfallpuffer. Verkaufen setzt Kapital frei, das seinerseits Rendite bringt. Liegen beide Wege eng beieinander, spricht das für den Verkauf, weil er das Thema abschließt.

Die Frage entscheidet sich nicht am Bauchgefühl, sondern an vier Zahlen, die in Überschlagsrechnungen fast immer fehlen: Hausverwaltung, Instandhaltungsrücklage, Steuerberater und Ausfallpuffer. Der Rechner unten stellt beide Wege nebeneinander und rechnet die Vermietung mit genau diesen Kosten. Er rechnet gleichzeitig fair gegenüber dem Verkauf, indem er berücksichtigt, was der freigesetzte Erlös anderweitig erwirtschaftet.

In meiner Praxis sehe ich zwei typische Fehler. Der erste: Verkäufer vergleichen die volle Nettokaltmiete mit null und kommen zwangsläufig zum Ergebnis, dass Vermieten besser sei. Der zweite: Sie unterschätzen, wie stark der Wegfall des Grundfreibetrags nach dem Wegzug die Steuer auf die Mieteinnahmen erhöht.

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Verkaufen oder vermieten: der Auswanderer-Vergleich

Ihre Immobilie

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Das Restdarlehen wird über den Betrachtungszeitraum konstant gehalten. Tilgung, Sondertilgung und Vorfälligkeitsentschädigung bleiben außen vor, weil sie stark vom Einzelvertrag abhängen.

Steuerlicher Hinweis: Unverbindliche Orientierung, ohne Gewähr – ersetzt keine Steuerberatung.

Was der Rechner anders macht als eine Renditerechnung

Eine normale Mietrenditerechnung geht davon aus, dass Sie in der Nähe wohnen. Genau diese Annahme fällt beim Auswandern weg, und mit ihr fallen drei Kostenblöcke an, die vorher unsichtbar waren.

Hausverwaltung. Aus der Ferne ist sie keine Option, sondern Voraussetzung. Jemand muss den Schlüssel haben, den Handwerker beauftragen und beim Mieterwechsel vor Ort sein. Im Dresdner Markt liegt die Mietverwaltung üblicherweise bei etwa 5 bis 8 Prozent der Nettokaltmiete.

Steuerberater. Ihre Steuererklärungspflicht in Deutschland endet nicht mit dem Wegzug. Als beschränkt Steuerpflichtiger nach § 49 EStG erklären Sie Ihre Mieteinnahmen weiterhin hier, und praktisch niemand macht das aus dem Ausland selbst.

Ausfallpuffer. Mieterwechsel dauern aus der Distanz länger. Wer mit null Leerstand rechnet, rechnet sich reich.

Die Steuerfalle, die viele übersehen

Beschränkt Steuerpflichtige erhalten den Grundfreibetrag grundsätzlich nicht (§ 50 Abs. 1 EStG). In der unbeschränkten Steuerpflicht bleibt ein Teil des Einkommens steuerfrei, in der beschränkten wird ab dem ersten Euro besteuert. Wer im Rechner seinen bisherigen effektiven Steuersatz einträgt, setzt zu niedrig an.

Der zweite Punkt betrifft das Zielland. Die Mieteinnahmen bleiben in Deutschland steuerpflichtig, weil die Immobilie hier liegt. Das Zielland zieht sie in aller Regel nur für den Progressionsvorbehalt heran, besteuert sie also nicht noch einmal, erhöht damit aber Ihren dortigen Steuersatz auf andere Einkünfte. Welche Regel für Ihr konkretes Zielland gilt, gehört in das Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Die neun Fragen dafür finden Sie im Download oben.

Wann der Rechner das Vermieten vorn zeigt

Es gibt Konstellationen, in denen die Zahlen klar für das Behalten sprechen, und ich sage das als jemand, der vom Verkauf lebt:

  • Die Spekulationsfrist nach § 23 EStG läuft noch kurz und ein Verkauf jetzt würde Steuer auslösen. Details dazu im Spekulationssteuer-Rechner.
  • Sie planen eine Rückkehr in überschaubarer Zeit und wollen die Wohnung dann selbst beziehen. Was dabei rechtlich zu beachten ist, steht im Ratgeber zur Rückkehr nach Deutschland.
  • Sie halten eine Altfinanzierung zu einem Zinssatz, den Sie heute nicht wiederbekämen.
  • Das Objekt liegt in einer Dresdner Lage mit anhaltender Nachfrage.

Wann der Verkauf die ruhigere Entscheidung ist

Liegen beide Wege nach zehn Jahren eng beieinander, spricht das in der Praxis für den Verkauf. Der Grund steht in keiner Tabelle: Die Vermietung bindet Sie weiter an ein Land, das Sie gerade verlassen. Sie bleiben erklärungspflichtig, Sie brauchen ein deutsches Konto, Sie brauchen einen Zustellungsbevollmächtigten nach § 123 AO, und Sie sind bei jedem Wasserschaden auf Dritte angewiesen. Was das konkret bedeutet, habe ich im Realitätscheck zur Fernvermietung aufgeschrieben.

Was Sie vor der Entscheidung klären sollten

Bevor Sie den Rechner ernst nehmen, brauchen Sie zwei belastbare Eingangsgrößen: einen realistischen Marktwert und Klarheit über Ihre Spekulationsfrist. Für den Marktwert reicht kein Portalpreis, denn Angebotspreise und Abschlusspreise liegen in Dresden je nach Lage und Zustand spürbar auseinander. Für die Frist zählt das taggenaue Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht das Kalenderjahr.

Wenn beide Größen stehen, ist der Rest Rechnen. Und dann sagt Ihnen die Zahl, was Sie ohnehin schon ahnen.

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FAQ

Häufige Fragen

Muss ich Mieteinnahmen aus Deutschland versteuern, wenn ich im Ausland lebe?
Ja. Einkünfte aus der Vermietung einer in Deutschland gelegenen Immobilie werden weiterhin in Deutschland besteuert. Das folgt dem Belegenheitsprinzip, das die Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Vorbild von Artikel 6 des OECD-Musterabkommens abbilden. Sie bleiben in Deutschland erklärungspflichtig, obwohl Ihr Wohnsitz im Ausland liegt. Im Zielland werden die Einkünfte meist nur für den Progressionsvorbehalt herangezogen.
Warum ist meine Steuerlast auf Mieteinnahmen nach dem Wegzug oft höher?
Weil beschränkt Steuerpflichtige den Grundfreibetrag grundsätzlich nicht erhalten (§ 50 Abs. 1 EStG). Bei unbeschränkter Steuerpflicht bleibt ein Teil des Einkommens steuerfrei, bei beschränkter Steuerpflicht wird ab dem ersten Euro besteuert. Wer im Rechner mit seinem alten effektiven Steuersatz rechnet, unterschätzt die Belastung. Setzen Sie den Satz eher vorsichtig an und lassen Sie ihn von Ihrem Steuerberater prüfen.
Was kostet die Verwaltung einer Mietwohnung aus dem Ausland?
Im Dresdner Markt liegt die Vergütung einer Hausverwaltung für Mietverwaltung üblicherweise in der Größenordnung von 5 bis 8 Prozent der Nettokaltmiete, teilweise als fester Betrag je Einheit und Monat. Dazu kommen die jährliche Steuererklärung und eine Instandhaltungsrücklage. Diese drei Posten zusammen kosten einen spürbaren Teil der Rendite und werden in Überschlagsrechnungen fast immer vergessen.
Wann ist Vermieten trotz der Zusatzkosten die bessere Wahl?
Wenn die Spekulationsfrist nach § 23 EStG noch kurz läuft und ein Verkauf jetzt Steuer auslösen würde, wenn Sie eine Rückkehr konkret planen, wenn Sie eine Altfinanzierung zu einem Zinssatz halten, den Sie heute nicht wiederbekämen, oder wenn das Objekt in einer Dresdner Lage liegt, in der Sie langfristig mit anhaltender Nachfrage rechnen. In diesen Fällen kann der Rechner das Vermieten klar vorn zeigen.
Wie realistisch sind die Annahmen im Rechner?
Der Rechner arbeitet mit Ihren Eingaben, nicht mit Prognosen. Die Voreinstellungen sind bewusst vorsichtig gewählt. Zwei Größen verdienen besondere Aufmerksamkeit: die Rendite, die der Verkaufserlös anderweitig erwirtschaftet, und der Ausfallpuffer für Leerstand. Ohne die erste Größe ist der Vergleich unfair gegenüber dem Verkauf, ohne die zweite ist er zu optimistisch gegenüber der Vermietung.
Was bildet der Rechner bewusst nicht ab?
Tilgung, Sondertilgung und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank, weil sie stark vom Einzelvertrag abhängen. Ebenso wenig abgebildet ist das Risiko, das keine Zahl fasst: Sie verwalten aus einer anderen Zeitzone, mit anderer Sprache im Alltag und ohne die Möglichkeit, bei einem Wasserschaden am selben Tag vor Ort zu sein. Rechnen Sie diesen Punkt als Aufschlag auf die Vermietungsseite mit.
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