Neun Fragen an Ihren Steuerberater vor dem Wegzug
Gesprächsleitfaden mit Platz für Ihre Notizen
Wer Deutschland verlässt und hier eine Immobilie behält oder verkauft, entscheidet unter Zeitdruck über Dinge, die sich später kaum korrigieren lassen. Diese neun Fragen bringen Sie strukturiert durch das Beratungsgespräch. Drucken Sie das Blatt aus, notieren Sie die Antworten und lassen Sie sich Fristen und Zuständigkeiten schriftlich bestätigen.
Die neun Fragen
Wann genau endet meine unbeschränkte Steuerpflicht, und wann gilt mein Wohnsitz nach § 8 AO als aufgegeben?
Warum diese Frage zählt: Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt entscheidet das nicht. Maßgeblich sind Wohnsitz nach § 8 AO und gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO. Wer die alte Wohnung behält, den Schlüssel hat und sie jederzeit nutzen kann, bleibt unter Umständen unbeschränkt steuerpflichtig, obwohl er längst im Ausland lebt. An diesem Datum hängen fast alle folgenden Fragen.
Läuft meine Spekulationsfrist nach § 23 EStG zum geplanten Verkaufstermin ab, taggenau gerechnet?
Warum diese Frage zählt: Die Zehnjahresfrist läuft taggenau zwischen dem notariellen Kaufvertrag von damals und dem notariellen Verkaufsvertrag. Nicht Übergabe, nicht Grundbucheintrag, nicht Kalenderjahr. Wenige Tage entscheiden darüber, ob der Veräußerungsgewinn steuerfrei bleibt. Lassen Sie das konkrete Datum ausrechnen und schriftlich festhalten.
Greift für mich die Eigennutzungsausnahme, und wie belege ich sie?
Warum diese Frage zählt: Eigene Wohnzwecke im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren können den Verkauf auch innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei stellen. Genau hier wird es beim Wegzug heikel, weil die Nutzung endet, sobald Sie ausziehen. Klären Sie, welche Nachweise das Finanzamt erwartet: Meldebescheinigungen, Energieabrechnungen, Versicherungsunterlagen.
Was ändert sich durch die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG, insbesondere durch den Wegfall des Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 EStG?
Warum diese Frage zählt: Deutschland behält das Besteuerungsrecht auf deutsches Grundvermögen, auch wenn Sie längst woanders wohnen. Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne bleiben hier steuerpflichtig. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten den Grundfreibetrag grundsätzlich nicht, die Steuer setzt also ab dem ersten Euro an. Das verschiebt die Rechnung zwischen Verkauf vor und nach dem Wegzug.
Halte ich Anteile an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent, sodass § 6 AStG greift, und kommt die Ratenzahlung über sieben Jahre infrage?
Warum diese Frage zählt: Die Wegzugsbesteuerung trifft Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent, nicht Ihre Immobilie. Wer eine GmbH hält, bekommt beim Wegzug eine fiktive Veräußerung unterstellt und damit eine Steuer auf einen Gewinn, den er nie in bar erhalten hat. Seit dem ATADUmsG 2022 gibt es statt der dauerhaften Stundung eine Ratenzahlung über sieben Jahre, die beantragt werden muss.
Ist mein Zielland ein Niedrigsteuerland im Sinne des § 2 AStG, sodass die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für bis zu zehn Jahre gilt?
Warum diese Frage zählt: Zieht ein deutscher Staatsangehöriger in ein Niedrigsteuerland, kann Deutschland bis zu zehn Jahre lang auf einen erweiterten Katalog inländischer Einkünfte zugreifen. Wer damit nicht rechnet, plant sein Nachsteuerergebnis falsch. Die Einordnung des Ziellandes gehört deshalb vor die Wohnungssuche, nicht danach.
Besteht mit meinem Zielland ein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen, und was bedeutet das für meine Immobilie im Erbfall?
Warum diese Frage zählt: Deutschland hat nur sehr wenige Erbschaftsteuer-Abkommen, unter anderem mit den USA, der Schweiz, Frankreich, Dänemark, Schweden und Griechenland. Bei allen anderen Zielländern besteht ein Doppelbesteuerungsrisiko im Erbfall: Beide Staaten können zugreifen, ohne dass eine Anrechnung sicher greift. Das betrifft Ihre Erben, nicht Sie, und wird deshalb regelmäßig übersehen.
Brauche ich einen Zustellungsbevollmächtigten nach § 123 AO, und wer übernimmt das?
Warum diese Frage zählt: Wer im Ausland lebt und in Deutschland steuerpflichtig bleibt, sollte eine inländische Zustelladresse benennen. Sonst laufen Bescheide und Fristen an Ihnen vorbei, während der Rechtsbehelf verstreicht. Klären Sie, ob die Kanzlei diese Rolle übernimmt und was das kostet.
Wer reicht künftig meine deutsche Steuererklärung ein, in welchen Fristen, und was kostet das?
Warum diese Frage zählt: Die Erklärungspflicht endet nicht mit dem Umzug. Solange deutsche Einkünfte fließen, brauchen Sie jemanden vor Ort, der Fristen kennt und einhält. Lassen Sie sich Mandatsumfang, Fristen und Honorar schriftlich geben, bevor Sie abreisen, denn aus dem Ausland einen neuen Berater zu suchen ist deutlich mühsamer.
Was Sie zum Termin mitbringen
Ohne diese Unterlagen bleibt das Gespräch allgemein. Mit ihnen bekommen Sie konkrete Antworten.
Meine nächsten Schritte
| Aufgabe | Wer | Bis wann |
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