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Immobilie aus dem Ausland vermieten: der Realitätscheck

Aus dem Ausland zu vermieten ist möglich. Nur verteilen sich die Risiken sehr ungleich. Hier steht, was in der Praxis schiefgeht, und zu jedem Punkt die Gegenmaßnahme.

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Kann ich meine Immobilie in Dresden vermieten, wenn ich im Ausland lebe?

Ja, das ist rechtlich möglich, aber Sie brauchen einen handlungsfähigen Vertreter vor Ort. Die Mieteinnahmen bleiben in Deutschland steuerpflichtig (Belegenheitsprinzip, beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG), den Grundfreibetrag erhalten beschränkt Steuerpflichtige grundsätzlich nicht (§ 50 Abs. 1 EStG). Rechnen Sie fest mit Hausverwaltung und Steuerberater, das sind die Kosten, die fast jeder vergisst.

ca. 5 bis 8 %

übliche Größenordnung der Mietverwaltung, bezogen auf die Nettokaltmiete

12 Monate

Frist für die Betriebskostenabrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB

§ 49 EStG

Die Steuererklärungspflicht in Deutschland bleibt auch nach dem Wegzug

Was diese Seite leistet und was nicht

Diese Seite ist nicht die Entscheidungshilfe zwischen Vermieten und Verkaufen. Sie setzt an dem Punkt an, an dem die Entscheidung fürs Vermieten gefallen ist. Was ich bei Eigentümern beobachte, die von Dresden nach Zürich, Wien oder Valencia gezogen sind: Die ersten sechs Monate laufen gut, dann kommt der erste echte Vorfall, und ab da entscheidet sich, ob die Konstruktion trägt.

Noch unentschieden? Zur Entscheidungshilfe vermieten oder verkaufen

Die fünf Risikofelder und was jeweils dagegen hilft

Ich sortiere nach dem, was in der Praxis tatsächlich Geld und Nerven kostet, nicht nach juristischer Systematik.

Technik und Notfälle

Das Risiko

Heizungsausfall am Freitagabend im Januar, Wasserschaden am Wochenende, kein Handwerkerzugriff aus der Ferne. Dazu die Zeitverschiebung: Der Notdienst will eine Kostenzusage, während bei Ihnen Nacht ist.

Gegenmaßnahme

Hausverwaltung mit schriftlich vereinbartem Notfallbudget, bis zu dem sie ohne Rückfrage beauftragen darf. Feste Handwerkerliste für Heizung, Sanitär und Elektro. Schlüsseldepot mit Zugriff für den Verwalter. Vollmacht, die klar regelt, was er darf.

Mieterwechsel und Neuvermietung

Das Risiko

Besichtigungen koordinieren, Bonität prüfen, Übergabeprotokoll erstellen: Aus der Distanz dauert es entweder zu lange und die Wohnung steht leer, oder es geht zu schnell und Sie bekommen einen Mieter, den Sie vor Ort nicht ausgewählt hätten.

Gegenmaßnahme

Auswahlkriterien vorab schriftlich festlegen: Einkommensnachweis, Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Verhältnis Miete zu Nettoeinkommen. Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen, digital an Sie. Videocall mit dem Kandidaten als festen Schritt einplanen.

Recht und Fristen

Das Risiko

Die Betriebskostenabrechnung muss binnen zwölf Monaten zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB), sonst sind Nachforderungen in aller Regel verloren. Kündigungen und Mieterhöhungen müssen nachweisbar zugehen. Ohne inländischen Ansprechpartner wird jeder Vorgang zur Logistikfrage.

Gegenmaßnahme

Inländischen Ansprechpartner mit Vollmacht benennen und dessen Adresse in die Mietvertragskommunikation aufnehmen. Abrechnung als ausdrückliche Verwalterpflicht vereinbaren, mit internem Stichtag drei Monate vor Fristablauf. Mietspiegelentwicklung einmal jährlich prüfen lassen.

Eigenbedarf bei geplanter Rückkehr

Das Risiko

Eigenbedarf ist kein Schalter, den Sie kurzfristig umlegen. Die Kündigung muss begründet und formgerecht sein (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), die Frist beträgt je nach Mietdauer bis zu neun Monate, der Mieter kann wegen Härte widersprechen. Das Prozessrisiko liegt bei Ihnen.

Gegenmaßnahme

Wenn Sie zu einem festen Termin einziehen wollen, realistisch etwa ein Jahr Vorlauf einplanen. Mietvertrag und Rückkehrperspektive von Anfang an zusammen denken. Das Kündigungsschreiben vor dem Versand von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen.

Geld und Konto

Das Risiko

Manche Banken kündigen Konten von im Ausland Ansässigen oder stellen die Konditionen um. Wer Überschüsse regelmäßig in eine andere Währung entnimmt, trägt ein Kursrisiko auf den laufenden Ertrag. Und die eigene Instandhaltungsrücklage fehlt fast immer.

Gegenmaßnahme

Vor dem Wegzug schriftlich mit der Bank klären, ob das Konto weiterläuft. Liquiditätspuffer auf dem deutschen Konto halten statt monatlich abzuräumen, das entschärft Kursthema und Notfallzahlungen zugleich. Feste monatliche Rücklage je Quadratmeter, die stehen bleibt.

Steuer: Warum Deutschland zuständig bleibt

Hier sitzen die meisten Fehlannahmen. Ihre Mieteinnahmen bleiben in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Sie längst woanders wohnen. Das folgt dem Belegenheitsprinzip, das auch die meisten Doppelbesteuerungsabkommen so abbilden (Art. 6 OECD-Musterabkommen).

Vier Punkte, die Sie vor dem Wegzug klären sollten

Beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG

Nach dem Wegzug bleiben die Einkünfte aus der Vermietung deutscher Immobilien in Deutschland steuerpflichtig. Die Steuererklärungspflicht endet nicht, sie wird komplizierter.

Kein Grundfreibetrag nach § 50 Abs. 1 EStG

Beschränkt Steuerpflichtige erhalten den Grundfreibetrag grundsätzlich nicht. Was bei einem in Deutschland lebenden Kleinvermieter im Freibetrag verschwindet, wird bei Ihnen ab dem ersten Euro besteuert.

Zustellungsbevollmächtigter nach § 123 AO

Ohne inländische Zustellungsadresse können Bescheide und Fristen an Ihnen vorbeilaufen. Für im Ausland Ansässige mit deutschen Steuerpflichten ist die Bestellung praktisch wichtig.

Progressionsvorbehalt im Zielland

Viele Staaten stellen die deutschen Mieteinkünfte frei, ziehen sie aber zur Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes heran. Ihre Steuerlast dort kann also steigen, obwohl die Einkünfte selbst nicht besteuert werden. Das hängt am jeweiligen Abkommen.

Bauen Sie die Struktur, bevor Sie fliegen. Hausverwaltung mit Notfallbudget, Vollmacht, Schlüsseldepot, Zustellungsbevollmächtigter, Steuerberater, Rücklage: sechs Punkte, die sich in Deutschland in wenigen Wochen erledigen lassen und aus dem Ausland zur Dauerbaustelle werden.

Calvin Linke, Immobilienpartner Sachsen

Steuerlicher Hinweis: Unverbindliche Orientierung, ohne Gewähr – ersetzt keine Steuerberatung.

Was die Fernvermietung wirklich kostet

Diese Posten fehlen in fast jeder Renditerechnung, die mir Eigentümer vor dem Wegzug zeigen. Sie sind aber der Unterschied zwischen der Rendite auf dem Papier und dem, was ankommt. Die Angaben sind Größenordnungen aus dem Dresdner Markt, keine Festpreise.

PostenGrößenordnungWird oft vergessen
Mietverwaltung, laufendca. 5 bis 8 % der Nettokaltmiete oder Pauschale je Einheit und MonatFast immer, weil in der Bruttorendite nicht enthalten
Sondertätigkeiten der VerwaltungNeuvermietung, Schadensabwicklung, Modernisierungsbegleitung meist gesondert berechnetJa, taucht erst beim Mieterwechsel auf
Steuerberater, jährliche ErklärungJahresposten, Höhe nach Umfang und VergütungsvereinbarungJa, wird als einmalige Ausgabe eingeplant
Instandhaltungsrücklage SondereigentumFester Monatsbetrag je Quadratmeter, zusätzlich zur WEG-RücklageJa, die WEG-Rücklage deckt nur Gemeinschaftseigentum
Leerstand beim MieterwechselZwei Monate bei 750 Euro Kaltmiete sind 1.500 EuroJa, aus der Ferne ist die Wiedervermietung langsamer

Rechnen Sie diese Posten einmal zusammen und legen Sie das Ergebnis neben Ihre erwartete Nettokaltmiete. Wenn die Entscheidung danach immer noch fürs Vermieten steht, steht sie auf festem Grund.

Wann Vermieten aus der Ferne trotzdem die bessere Wahl ist

Fernvermietung ist keine falsche Entscheidung. Sie passt zu bestimmten Ausgangslagen gut. Wenn zwei oder mehr dieser Punkte zutreffen, ist Halten tragfähig.

Restspekulationsfrist unter drei Jahren

Steht die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG kurz vor dem Ende, kann Warten den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn vollständig vermeiden. Das ist der stärkste rechnerische Grund, die Immobilie zu halten.

Konkret geplante Rückkehr

Wer in vier Jahren wieder in Dresden wohnen will, verkauft nicht, um dann zu deutlich anderen Marktbedingungen neu zu kaufen. Mietverträge und Eigenbedarfsperspektive gehören dann von Anfang an in die Planung.

Günstige Altfinanzierung

Ein laufendes Darlehen mit einem Zinssatz deutlich unter dem heutigen Marktniveau ist ein Vermögenswert für sich. Diesen Vorteil geben Sie mit dem Verkauf ab, dazu kommt gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Objekt in guter Dresdner Lage

Wo die Wiedervermietung erfahrungsgemäß zügig gelingt, sinkt das Leerstandsrisiko. Und genau dieses Risiko ist aus der Ferne das teuerste, weil Sie es kaum beschleunigen können.

Ihre Ausgangslage einmal ehrlich durchrechnen

Sie ziehen ins Ausland und wollen wissen, ob Ihre Wohnung die Fernvermietung trägt? Ich schaue mir Lage, Mietniveau und Ihre Kostenseite an und sage Ihnen offen, wohin die Zahlen zeigen. Auch dann, wenn die Antwort gegen den Verkauf ausfällt.

Geprüft & vertrauenswürdig

4,9 · 36 Google-BewertungenProvenExpert-Bewertungssiegel von Immobilienpartner Sachsen — Gesamtnote „Sehr gut“
Erlaubnis nach § 34c GewOLandeshauptstadt Dresden
Mitglied der IHK DresdenIndustrie- und Handelskammer

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Muss ich meine Mieteinnahmen in Deutschland versteuern, wenn ich im Ausland wohne?
Ja. Einkünfte aus der Vermietung einer in Deutschland gelegenen Immobilie werden in Deutschland besteuert. Das folgt dem Belegenheitsprinzip, das auch die meisten Doppelbesteuerungsabkommen abbilden (Art. 6 OECD-Musterabkommen). Nach dem Wegzug greift die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG, Sie geben also weiter eine deutsche Steuererklärung ab. Im Zielland wird das Ergebnis häufig nur beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Wie Ihr konkretes Zielland damit umgeht, prüft Ihr Steuerberater.
Bekomme ich als Vermieter im Ausland den Grundfreibetrag?
Grundsätzlich nicht. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten den Grundfreibetrag nach § 50 Abs. 1 EStG in der Regel nicht. Das bedeutet: Auch kleine Mietüberschüsse werden ab dem ersten Euro besteuert. In bestimmten Konstellationen ist ein Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig möglich, das ist aber an Voraussetzungen geknüpft und gehört in die Hand eines Steuerberaters.
Brauche ich einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland?
Für die Finanzverwaltung ist ein Zustellungsbevollmächtigter nach § 123 AO praktisch wichtig, wenn Sie im Ausland ansässig sind und deutsche Steuerpflichten haben. Ohne inländische Zustellungsadresse können Bescheide und Fristen an Ihnen vorbeilaufen. Unabhängig davon brauchen Sie mietrechtlich einen Ansprechpartner vor Ort, dem Mieter wirksam zustellen können und der für Sie Erklärungen abgeben darf. Beides sollten Sie vor dem Wegzug regeln, nicht danach.
Wie viel kostet eine Hausverwaltung für eine vermietete Wohnung?
Für die Mietverwaltung einer Wohnung sehe ich am Dresdner Markt üblicherweise Größenordnungen von etwa 5 bis 8 Prozent der Nettokaltmiete oder alternativ einen Pauschalbetrag je Einheit und Monat. Sondertätigkeiten wie Neuvermietung, Schadensabwicklung oder Modernisierungsbegleitung werden häufig gesondert berechnet. Die genauen Konditionen unterscheiden sich je Verwalter und Objekt, holen Sie zwei bis drei Angebote ein.
Bis wann muss ich die Betriebskostenabrechnung erstellen?
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Verpassen Sie die Frist, können Sie Nachzahlungen in der Regel nicht mehr verlangen, Guthaben müssen Sie trotzdem auszahlen. Aus dem Ausland ist diese Frist der häufigste Stolperstein, weil Belege, Verbrauchsablesungen und Hausgeldabrechnung erst zusammenkommen müssen. Legen Sie die Aufgabe schriftlich beim Verwalter ab und setzen Sie sich selbst eine Erinnerung drei Monate vor Fristende.
Kann ich später Eigenbedarf anmelden, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?
Eine Eigenbedarfskündigung ist möglich, wenn Sie die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigen, sie muss aber begründet, formgerecht und fristgerecht sein (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer und beträgt bis zu neun Monate, dazu kommt die Möglichkeit des Mieters, Widerspruch wegen Härte einzulegen. Planen Sie deshalb realistisch mit einem Vorlauf von etwa einem Jahr, wenn Sie zu einem festen Termin selbst einziehen wollen. Den Einzelfall sollte ein Fachanwalt für Mietrecht prüfen.
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