Was muss eine notarielle Vollmacht für den Immobilienverkauf enthalten?
50 bis 200 Euro
Notarielle Beurkundung, je nach Gegenstandswert
3 Wege
Deutscher Notar, deutsches Konsulat, ausländischer Notar mit Apostille
Tage bis Wochen
Bearbeitungsdauer, je nach gewähltem Weg
Warum diese Seite nur die Vollmacht behandelt
Den gesamten Ablauf eines Fernverkaufs, also Konto, Steuer, Zeitplan und Besichtigungen, habe ich an anderer Stelle beschrieben. Hier geht es ausschließlich um die Urkunde selbst, weil genau an ihr die meisten Fernverkäufe hängen bleiben, die ich begleite.
Immobilie aus dem Ausland verkaufen: der GesamtüberblickDiese Befugnisse gehören hinein
In meiner Erfahrung scheitert nicht die Vollmacht als solche, sondern ihr zu enger Zuschnitt. Eine Vollmacht, die nur zum Verkauf der Immobilie ermächtigt, reicht dem Grundbuchamt nicht. Diese neun Punkte gehören ausdrücklich in den Text.
Abschluss und Unterzeichnung des Kaufvertrags
Einschließlich aller Nebenabreden, Änderungen und Nachträge. Ohne diesen Zusatz muss für jede Vertragsänderung nachbeurkundet werden.
Bewilligung und Beantragung der Auflassungsvormerkung
Die Vormerkung sichert den Käufer im Grundbuch ab. Ohne diese Befugnis kann der Bevollmächtigte sie weder bewilligen noch beantragen.
Erklärung der Auflassung
Die dingliche Einigung über den Eigentumsübergang nach § 925 BGB. Sie ist der Kern der Grundbuchumschreibung und wird häufig vergessen.
Entgegennahme des Kaufpreises
Samt der Befugnis, das Empfangskonto zu benennen. Das ist der Punkt, der in den Vollmachten, die mir vorgelegt werden, am häufigsten fehlt.
Erklärungen gegenüber Notar und Grundbuchamt
Anträge, Bewilligungen, Zustimmungen und der Verzicht auf Rechtsmittel, außerdem Erklärungen gegenüber Gutachterausschuss und Gemeinde (Vorkaufsrecht).
Bewilligung von Löschungen
Insbesondere Grundschulden: Entgegennahme der Löschungsunterlagen der Bank und Bewilligung der Löschung im Grundbuch.
Befreiung von § 181 BGB
Ohne sie darf der Bevollmächtigte kein Geschäft mit sich selbst abschließen und nicht mehrere Beteiligte gleichzeitig vertreten, etwa beide Ehegatten als Verkäufer.
Recht zur Untervollmacht
Damit im Verhinderungsfall eine zweite Person einspringen kann, ohne dass Sie erneut zum Notar müssen.
Geltung über den Tod hinaus oder ausdrücklich nicht
Beides ist zulässig. Eine Vollmacht über den Tod hinaus hält den Verkauf handlungsfähig, kann aber Konflikte in der Erbengemeinschaft auslösen. Entscheiden Sie das bewusst.
Die drei Wege zur Vollmacht
Es gibt genau drei praktikable Wege. Sie unterscheiden sich vor allem in der Dauer, nicht in der Rechtswirkung.
| Weg | Aufwand | Dauer | Typischer Fallstrick |
|---|---|---|---|
| Deutscher Notar vor dem Wegzug | Ein Termin, Entwurf vorab per Mail | Wenige Tage Vorlauf | Wird zu spät bedacht, wenn der Umzug schon läuft |
| Deutsches Konsulat im Ausland | Terminbuchung, Ausweis, Entwurf mitbringen | Wochen, je nach Auslandsvertretung | Nicht jede Vertretung übernimmt jede Beurkundung, Kapazitäten schwanken stark |
| Ausländischer Notar mit Apostille | Beurkundung, Apostille der Behörde, vereidigte Übersetzung | Mehrere Wochen | Der Notar kennt die deutschen Anforderungen nicht und formuliert zu eng |
Der Weg über den deutschen Notar vor dem Wegzug ist der einfachste. Lassen Sie in den beiden anderen Fällen den Text vorher von Ihrem deutschen Notar entwerfen, sonst fehlen genau die Klauseln, um die es auf dieser Seite geht.
Was die Beurkundung kostet
Die notarielle Beurkundung einer Verkaufsvollmacht kostet je nach Gegenstandswert etwa 50 bis 200 Euro. Der Gegenstandswert orientiert sich am Wert der betroffenen Immobilie, die Gebühr folgt dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Weitere Ausfertigungen kosten wenige Euro. Gemessen an einem sechsstelligen Kaufpreis ist das der günstigste Baustein des Verkaufs, und der mit der größten Hebelwirkung, wenn er fehlt.
Mustertext als Formulierungshilfe
Bitte lesen, bevor Sie den Text verwenden
Dieser Text ist eine Formulierungshilfe für Ihr Notargespräch. Er ist ausdrücklich keine Rechtsberatung und kein rechtsgültiges Dokument. Den verbindlichen Wortlaut entwirft und beurkundet ausschließlich Ihr Notar, der auch Ihren Einzelfall prüft. Nutzen Sie den Text als Gesprächsgrundlage, damit keine der oben genannten Befugnisse untergeht.
Vollmacht zum Verkauf einer Immobilie (Entwurfsgrundlage)
Vollmachtgeber
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar, erschien heute: [Vorname, Name, geboren am, wohnhaft]. Der Erschienene erklärt: Ich bin Eigentümer des nachstehend bezeichneten Grundbesitzes und erteile hiermit Vollmacht.
Bevollmächtigter
[Vorname, Name, geboren am, wohnhaft], nachfolgend der Bevollmächtigte.
Gegenstand
Die Vollmacht gilt ausschließlich für den im Grundbuch von [Gemarkung], Blatt [Nummer], Flurstück [Nummer], gelegen [Adresse], eingetragenen Grundbesitz.
Umfang
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, den Grundbesitz zu einem Kaufpreis von mindestens [Betrag] Euro zu verkaufen, den Kaufvertrag nebst allen Nebenabreden, Änderungen und Nachträgen abzuschließen und zu unterzeichnen, die Auflassung zu erklären, die Eintragung und Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen und zu beantragen sowie sämtliche Erklärungen gegenüber Notar, Grundbuchamt, Gutachterausschuss und Gemeinde abzugeben und entgegenzunehmen.
Kaufpreis
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, den Kaufpreis entgegenzunehmen, quittiert zu bestätigen und das Empfangskonto zu benennen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Konto [IBAN], lautend auf den Vollmachtgeber.
Belastungen
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Löschungsunterlagen für eingetragene Grundpfandrechte entgegenzunehmen, die Löschung zu bewilligen und zu beantragen sowie die zur Lastenfreistellung erforderlichen Erklärungen abzugeben.
§ 181 BGB
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Er ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
Dauer und Widerruf
Die Vollmacht ist befristet bis zum [Datum]. Sie ist jederzeit widerruflich. Der Widerruf wird gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, die Ausfertigung ist unverzüglich zurückzugeben. Die Vollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers. [Alternativ: Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.]
Innenverhältnis
Im Innenverhältnis darf der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur Gebrauch machen, wenn der Vollmachtgeber dem Kaufvertragsentwurf in Textform zugestimmt hat. Beschränkungen des Innenverhältnisses wirken nicht gegenüber Dritten.
Die fünf häufigsten Fehler
Zu spät erteilt
Die Vollmacht wird erst gebraucht, wenn der Käufer schon steht, und dann fehlen zwei Wochen. Erteilen Sie sie, bevor die Vermarktung startet.
Zu eng gefasst
Eine Vollmacht zum Verkauf ohne Auflassung, Vormerkung und Grundbucherklärungen führt zu einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts und zu Wochen Verzögerung.
Nur beglaubigt statt beurkundet
Die Beglaubigung bestätigt allein die Echtheit der Unterschrift. Für die volle Kette bis zur Eigentumsumschreibung ist die Beurkundung der sichere Weg.
Kaufpreisempfang vergessen
Ohne diese Klausel kann der Bevollmächtigte den Kaufpreis nicht wirksam entgegennehmen und das Empfangskonto nicht benennen.
Keine Löschungsbewilligung enthalten
Lastet noch eine Grundschuld auf dem Objekt, muss der Bevollmächtigte die Löschung bewilligen dürfen. Fehlt das, steht die Abwicklung kurz vor dem Ziel still.
Widerruf und Schutz vor Missbrauch
Eine umfassende Vollmacht ist ein starkes Instrument, deshalb gehört der Schutz mitgedacht. Fünf Bausteine haben sich bewährt.
Fünf Sicherungen, die Sie mit dem Notar besprechen sollten
Herausgabe der Ausfertigung
Der Widerruf wirkt praktisch erst, wenn die Ausfertigung zurück ist. Nach § 172 BGB kann der Bevollmächtigte sonst gegenüber gutgläubigen Dritten weiter auftreten.
Befristung
Ein Enddatum im Text, etwa zwölf oder achtzehn Monate. Läuft der Verkauf länger, wird verlängert.
Beschränkung auf ein konkretes Objekt
Grundbuchblatt, Flurstück und Adresse gehören hinein. Eine Generalvollmacht für alle Immobilien ist selten nötig.
Vier-Augen-Prinzip
Zwei Bevollmächtigte, die nur gemeinsam handeln dürfen, sind bei größeren Werten eine ruhige Lösung. Der Preis ist etwas weniger Tempo.
Hinterlegung beim Notar
Die Ausfertigung bleibt beim Notar und wird erst zum Kaufvertragstermin herausgegeben, wenn definierte Bedingungen erfüllt sind, etwa ein von Ihnen freigegebener Mindestkaufpreis.
Calvin Linke, Immobilienpartner Sachsen
Verkauf aus der Ferne geplant? Sprechen wir vorher darüber
Wenn Sie Ihre Immobilie in Dresden oder Sachsen aus der Ferne verkaufen wollen, schaue ich mir Ihre Ausgangslage vorab an und sage Ihnen, welche Punkte in Ihrer Vollmacht stehen sollten. Telefonisch erreichbar Mo bis Fr 8 bis 20 Uhr, Sa 9 bis 14 Uhr.

Geschäftsführer & Immobilienberater
Calvin Linke
Lokalexperte Dresden — Mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Immobilienankäufen und Vermittlung im Elbtal.
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