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Notarielle Vollmacht für den Immobilienverkauf: Formulierungshilfe

Vorbereitung für das Gespräch mit Ihrem Notar

Wer aus Deutschland wegzieht und seine Immobilie später verkaufen lässt, braucht eine notariell beurkundete Vollmacht. Dieses Dokument sammelt die Punkte, die Sie vorher entscheiden sollten, und zeigt in Beispielformulierungen, welche Befugnisse in einer solchen Vollmacht üblicherweise stehen.

Bitte zuerst lesen: Das hier ist eine Formulierungshilfe für das Gespräch mit Ihrem Notar, kein rechtsgültiges Dokument und keine Rechtsberatung. Eine Vollmacht für den Immobilienverkauf wird ausschließlich durch den Notar beurkundet, der den Text an Ihren Fall anpasst, Sie belehrt und die Beteiligten identifiziert. Ein selbst ausgedruckter und unterschriebener Text ist für Grundbuchamt und Kaufvertrag ohne Wirkung.

Vor dem Notartermin klären

Je klarer Sie diese Punkte vorbereiten, desto kürzer wird der Termin. Haken Sie ab, was Sie entschieden haben, und nehmen Sie das Blatt mit zum Notar.

Person und Objekt

Reichweite und Grenzen

Nehmen Sie zum Termin mit: Personalausweis oder Reisepass, aktuellen Grundbuchauszug, die Daten des Bevollmächtigten und Ihre künftige Auslandsanschrift. Die Kosten einer solchen Vollmacht richten sich nach dem Gegenstandswert und liegen erfahrungsgemäß etwa zwischen 50 und 200 Euro.

Mustertext als Gesprächsgrundlage

Die folgenden Formulierungen zeigen, wie eine Verkaufsvollmacht typischerweise aufgebaut ist. Alles in eckigen Klammern ist ein Platzhalter. Bringen Sie den Text ausgedruckt mit, streichen Sie, was Sie nicht wollen, und lassen Sie den Notar den Rest prüfen und anpassen.

Vollmacht zum Verkauf von Grundbesitz

Ich, [Name, Geburtsdatum, Anschrift des Vollmachtgebers], bevollmächtige hiermit

[Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift],

mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die den Verkauf des folgenden Grundbesitzes betreffen:

Grundbuch von [Gemarkung], Blatt [Nummer], laufende Nummer [Nummer] des Bestandsverzeichnisses, Flurstück [Nummer], belegen [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort].

Die Vollmacht umfasst insbesondere die folgenden Befugnisse:

  1. Den Kaufvertrag über den vorgenannten Grundbesitz zu den vom Bevollmächtigten für richtig gehaltenen Bedingungen abzuschließen und zu unterzeichnen, insbesondere Kaufpreis, Fälligkeit, Übergabezeitpunkt sowie Regelungen zu Sachmängeln und Zubehör zu vereinbaren. [Optional: Der Kaufpreis darf [Betrag] Euro nicht unterschreiten.]
  2. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers zu bewilligen und zu beantragen sowie deren Löschung zu bewilligen und zu beantragen.
  3. Die Auflassung zu erklären, entgegenzunehmen und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen.
  4. Den Kaufpreis entgegenzunehmen, darüber wirksam zu quittieren und Zahlungsanweisungen zu erteilen, insbesondere die Auszahlung auf das Konto [IBAN] zu verlangen. [Alternative: Diese Befugnis ist ausgeschlossen; der Kaufpreis ist ausschließlich auf mein Konto [IBAN] zu zahlen.]
  5. Alle Erklärungen gegenüber dem Notar, dem Grundbuchamt, der Gemeinde und sonstigen Behörden abzugeben und entgegenzunehmen, die mit dem Verkauf zusammenhängen, einschließlich der Anträge auf Erteilung erforderlicher Genehmigungen und der Erklärungen zu Vorkaufsrechten.
  6. Die Löschung bestehender Grundpfandrechte und sonstiger Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuchs zu bewilligen und zu beantragen, Löschungsunterlagen entgegenzunehmen sowie mit den Gläubigern die Ablösung valutierender Darlehen einschließlich einer etwaigen Vorfälligkeitsentschädigung zu vereinbaren.
  7. Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. [Alternative: Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit; er darf den Vertrag insbesondere nicht mit sich selbst schließen.]
  8. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, auch unter Befreiung des Unterbevollmächtigten von § 181 BGB. [Alternative: Die Erteilung von Untervollmacht ist ausgeschlossen.]
  9. Diese Vollmacht gilt bis zum [Datum] und erlischt danach ohne weiteres. Sie ist jederzeit frei widerruflich; der Widerruf wird gegenüber dem Bevollmächtigten und dem beurkundenden Notar erklärt. Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus fort. [Alternative: Die Vollmacht erlischt mit meinem Tod.]

Der Bevollmächtigte handelt im Außenverhältnis unbeschränkt. Im Innenverhältnis gelten die zwischen uns getroffenen Absprachen, die den Umfang dieser Vollmacht nach außen nicht einschränken.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber
Beurkundung durch den Notar
Urkundenrolle Nummer

Platzhalter in eckigen Klammern ersetzt der Notar. Die Unterschriftszeilen zeigen nur den späteren Aufbau, sie machen dieses Blatt nicht zur Urkunde.

Drei Wege zur Beurkundung

Wenn Sie schon im Ausland sind, wird es aufwendiger. Deshalb rate ich Verkäufern aus Dresden, die Vollmacht möglichst vor der Abreise beim deutschen Notar zu erledigen.

WegAufwandTypische DauerFallstrick
Deutscher Notar vor dem Wegzug Ein Termin vor Ort, Ausweis und Grundbuchauszug genügen. Gebühr nach Gegenstandswert, üblicherweise etwa 50 bis 200 Euro. Termin meist innerhalb weniger Tage, Ausfertigung am selben Tag oder kurz danach Wird oft bis zuletzt aufgeschoben. Fehlt am Abreisetag die Ausfertigung, muss sie ins Ausland nachgesandt werden.
Deutsches Konsulat im Ausland Terminbuchung bei der zuständigen Auslandsvertretung, Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Konsularbeamten nach deutschem Recht. Wartezeit auf einen Termin oft mehrere Wochen, dazu die Postlaufzeit nach Deutschland Nicht jede Auslandsvertretung beurkundet vollständig, viele beglaubigen nur Unterschriften. Vorher schriftlich klären, was für Ihren Fall reicht.
Ausländischer Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung Beurkundung im Ausland, danach Apostille nach dem Haager Übereinkommen oder Legalisation, dazu beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Rechnen Sie mit mehreren Wochen für Beurkundung, Apostille, Übersetzung und Versand Ob die ausländische Form für das deutsche Grundbuchamt genügt, hängt vom Land ab. Klären Sie das vorab mit dem Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, nicht erst am Verkaufstag.

Angaben ohne Gewähr. Welcher Weg in Ihrem Fall trägt, entscheidet der beurkundende Notar.

Missbrauch verhindern

Eine Verkaufsvollmacht ist ein starkes Papier. Wer sie in der Hand hält, kann Ihr Grundstück übertragen. Diese fünf Stellschrauben begrenzen das Risiko, ohne die Abwicklung unmöglich zu machen.

1

Ausfertigung kontrolliert herausgeben

Handeln kann nur, wer die Ausfertigung besitzt. Geben Sie nur eine einzige Ausfertigung heraus und lassen Sie sich bestätigen, dass sie nach dem Verkauf zurückgegeben wird. Beglaubigte Abschriften genügen für den Vollzug nicht.

2

Auf ein Objekt beschränken

Eine Generalvollmacht ist bequem und genau deshalb riskant. Benennen Sie Grundbuchblatt und Flurstück, dann endet die Befugnis an der Grundstücksgrenze.

3

Befristen

Setzen Sie ein Enddatum, das zum geplanten Verkaufszeitraum passt, mit etwas Puffer. Läuft die Vollmacht ab, bevor Sie handeln müssen, verlängert der Notar sie. Das ist der kleinere Aufwand.

4

Beim Notar hinterlegen

Sie können vereinbaren, dass die Ausfertigung beim Notar liegt und erst herausgegeben wird, wenn der Kaufvertragsentwurf vorliegt und Sie zugestimmt haben. Sprechen Sie diese Abrede beim Beurkundungstermin an.

5

Widerruf vorbereiten

Notieren Sie, an wen der Widerruf geht: an den Bevollmächtigten und an den beurkundenden Notar, schriftlich und nachweisbar. Verlangen Sie zugleich die Rückgabe der Ausfertigung, denn erst dann ist die Gefahr praktisch beendet.

Kein Ersatz für Beratung: Dieses Blatt ersetzt weder die notarielle Beratung noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Ob Ihr Verkauf steuerlich vor oder nach dem Wegzug günstiger liegt, prüft Ihr Steuerberater im Einzelfall.
Fragen zum Ablauf aus dem Ausland
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