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Notarielle Beurkundung beim Immobilienverkauf: Ablauf, Fristen und was der Notar prüft

Die notarielle Beurkundung ist der Moment, in dem ein Immobilienverkauf verbindlich wird. Vorher bindet keine Zusage, kein Handschlag und kein unterschriebenes Reservierungsformular. Danach läuft ein fester Ablauf, in dem der Notar vieles prüft, aber ausgerechnet den Preis nicht.

Wie läuft die notarielle Beurkundung beim Immobilienverkauf ab?

Der Notar entwirft den Kaufvertrag und schickt ihn beiden Seiten vorab, bei einem Bauträger oder anderen Unternehmer als Vertragspartner in der Regel zwei Wochen vor dem Termin. Am Termin liest er den Vertrag vollständig vor, beide Seiten unterschreiben. Danach beantragt er die Auflassungsvormerkung, holt den Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde und die Löschungsunterlagen der Bank ein und teilt dem Käufer die Fälligkeit mit. Nach Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbsteuer wird der Käufer als Eigentümer eingetragen.

7 Schritte

Vom Vertragsentwurf bis zur Eigentumsumschreibung

3 Monate

Höchstfrist der Gemeinde für ihr Vorkaufsrecht

0 € vorab

Der Kaufpreis fließt erst nach der Fälligkeitsmitteilung

Warum ohne Notar nichts gilt

Ein Vertrag, mit dem sich jemand verpflichtet, ein Grundstück oder eine Wohnung zu verkaufen, muss notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Ein privat unterschriebener Kaufvertrag ist nichtig. Das hat eine Folge, die Verkäufer oft unterschätzen: Bis zur letzten Unterschrift beim Notar kann der Käufer in aller Regel ohne Grund und ohne Kosten abspringen. Sie übrigens auch.

Aus Verkäufersicht heißt das: Nehmen Sie die Immobilie nicht vom Markt, nur weil jemand mündlich zugesagt hat. Der Notartermin ist der Punkt, an dem die Vermarktung endet.

Der Ablauf in sieben Schritten

Vom ersten Entwurf bis zur Umschreibung im Grundbuch führt der Notar durch sieben Schritte. Drei davon liegen vor dem Termin oder an ihm, vier danach, und bei diesen vier warten alle auf Dritte.

SchrittWas passiertWer handelt
1. Entwurf beauftragenKäufer und Verkäufer einigen sich auf Preis und Eckdaten, der Notar bekommt die Daten und erstellt den Vertragsentwurf.Käufer oder Makler beauftragt, Notar entwirft
2. PrüfzeitBeide Seiten lesen den Entwurf und klären Fragen mit dem Notar. Steht ein Unternehmer auf der anderen Seite, gilt eine Regelfrist von zwei Wochen.Notar versendet, beide Seiten prüfen
3. BeurkundungsterminDer Notar liest den Vertrag vollständig vor, erklärt ihn und beantwortet Fragen. Danach unterschreiben alle Beteiligten.Beide Seiten, persönlich oder vertreten
4. VormerkungDer Notar beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert den Käufer gegen weitere Verkäufe oder Belastungen.Notar, Grundbuchamt
5. Genehmigungen einholenVerzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht (sie hat dafür bis zu drei Monate Zeit, § 28 Abs. 2 BauGB), Löschungsunterlagen der Bank des Verkäufers, bei Wohnungen gegebenenfalls Verwalterzustimmung.Notar
6. FälligkeitsmitteilungLiegen alle Voraussetzungen vor, teilt der Notar dem Käufer schriftlich mit, dass der Kaufpreis fällig ist. Erst jetzt wird gezahlt.Notar, dann Käufer
7. EigentumsumschreibungNach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts zur Grunderwerbsteuer beantragt der Notar die Umschreibung.Notar, Grundbuchamt

Die Zwei-Wochen-Frist gilt seltener, als viele glauben

Die Zwei-Wochen-Frist steht in § 17 Abs. 2a Beurkundungsgesetz: Ein Verbraucher soll den Vertragstext in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten. Das gilt aber nur für Verbraucherverträge. Gemeint sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, etwa mit einem Bauträger, einem Wohnungsunternehmen oder einem gewerblichen Aufkäufer. Privat an privat? Dann gilt die Frist nicht, und genau das ist bei Häusern und Wohnungen in Dresden der Normalfall.

Das ist kein Freibrief für einen Termin übermorgen. Ich rate Verkäufern, sich den Entwurf mindestens eine Woche vor dem Termin schicken zu lassen und ihn in Ruhe zu lesen. Wer schneller verkaufen will, sorgt dafür, dass alle Unterlagen schon beim ersten Kontakt mit dem Notar vollständig sind. Ein unvollständiger Datensatz kostet mehr Zeit als jede Frist.

Calvin Linke, Immobilienpartner Sachsen

Was am Termin passiert

Der Notar liest den gesamten Vertrag laut vor (§ 13 Beurkundungsgesetz). Das wirkt altmodisch und dauert oft eine Stunde, ist aber der Kern der Sache: Jeder Satz wird in Anwesenheit beider Seiten gesprochen, Fragen werden sofort geklärt, Änderungen direkt eingearbeitet. Ich empfehle Verkäufern, den Entwurf vorher mit einem Stift durchzugehen und Fragen zu notieren. Am Termin selbst ist die Konzentration selten so hoch, wie man denkt.

Vor der Unterschrift prüft der Notar Ihre Identität anhand von Ausweis oder Reisepass. Seit dem 29. Dezember 2025 darf er die Urkunde auch elektronisch aufnehmen, alle Beteiligten müssen aber weiterhin persönlich anwesend sein. Eine Online-Beurkundung per Video gibt es für Immobilienkaufverträge nicht.

Wer nicht anwesend sein kann, wird mit einer notariellen Vollmacht vertreten.

Was der Notar prüft und was nicht

Der Notar ist unparteiisch und betreut beide Seiten (§ 14 Bundesnotarordnung). Das bedeutet auch, dass er nicht Ihr Interessenvertreter ist.

Das prüft der NotarDas prüft er nicht
Identität und Geschäftsfähigkeit der BeteiligtenOb der Kaufpreis angemessen ist
Eigentum und Belastungen laut GrundbuchDen baulichen Zustand und versteckte Mängel
Ob der Vertrag Ihren Willen rechtssicher abbildetOb der Käufer die Finanzierung wirklich hat
Dass der Kaufpreis erst nach Absicherung fällig wirdOb eine Vermietung, ein Anbau oder eine Nutzung genehmigt ist
Dass gesetzliche Vorkaufsrechte und Genehmigungen geklärt sindSteuerliche Folgen wie die Spekulationssteuer, darauf weist er nur hin

Den Preis müssen Sie deshalb kennen, bevor der Entwurf geschrieben wird.

Fünf Klauseln, auf die Verkäufer achten sollten

Haftungsausschluss für Sachmängel

Bei gebrauchten Immobilien üblich. Er gilt aber nicht für Mängel, die Sie kennen und verschweigen. Was Sie wissen, gehört in den Vertrag.

Übergabetermin und Besitzübergang

Ab wann trägt der Käufer Kosten, Lasten und Risiko? Meist mit Zahlung des Kaufpreises.

Lastenfreistellung

Eine bestehende Grundschuld wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Ihre Bank schickt die Löschungsunterlagen an den Notar, nicht an Sie.

Mitverkaufte Einrichtung

Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder in der Regel auch die Einbauküche können mit einem eigenen, angemessenen Betrag ausgewiesen werden. Dieser Teil unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer des Käufers. Ein überhöhter Ansatz fällt beim Finanzamt auf; eine Liste mit nachvollziehbaren Zeitwerten hilft.

Mietverhältnisse

Bei vermieteten Objekten: Mietvertrag, Kaution und Stichtag für die Abrechnung.

Wie lange dauert es bis zum Geld?

Zwischen Notartermin und Fälligkeit des Kaufpreises liegen meist einige Wochen. Den Takt geben nicht der Notar, sondern die Gemeinde mit ihrem Vorkaufsrecht und die Bank mit den Löschungsunterlagen. Danach dauert es oft noch einmal Wochen, bis der Käufer im Grundbuch steht. Für Sie als Verkäufer zählt der Zahlungseingang, nicht der Grundbucheintrag. Ab 2027 tauschen Notar, Grundbuchamt und Behörden die Unterlagen nur noch elektronisch aus, was diesen Teil beschleunigen soll.

Wer zahlt was?

Beurkundung und Grundbucheintragung zahlt der Käufer, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 448 Abs. 2 BGB). Sie als Verkäufer tragen die Löschung Ihrer Grundschuld. Dazu kommen gegebenenfalls Genehmigungen, die nur Ihre Seite betreffen, etwa eine Verwalterzustimmung, wenn die Teilungserklärung sie dem Verkäufer zuweist.

Die genauen Beträge, auch für Grundbuch und Grunderwerbsteuer, stehen im Ratgeber Notarkosten beim Immobilienkauf in Sachsen.

Welche Rolle der Makler spielt

Der Makler bereitet die Beurkundung vor, er ersetzt sie nicht. In Dresden heißt das bei uns konkret: Preis und Bedingungen verhandeln, bevor der Notar den Entwurf schreibt, dem Notar die Unterlagen vollständig liefern, den Entwurf mit Ihnen durchgehen und den Termin abstimmen. Rechtsberatung leistet der Makler nicht, die gibt der Notar. Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz außerdem verpflichtet, beide Vertragsparteien zu identifizieren.

Wo vor dem Termin Betrug droht, steht im Ratgeber Betrug beim Immobilienverkauf.

Notartermin in Sicht? Den Entwurf gemeinsam durchgehen

Wenn Sie in Dresden oder im Umland verkaufen, bereiten wir die Beurkundung mit Ihnen vor: Unterlagen für den Notar, Verhandlung vor dem Entwurf, Durchsicht des Vertrags. Telefonisch erreichbar Mo bis Fr 8 bis 20 Uhr, Sa 9 bis 14 Uhr.

Kontakt aufnehmen
Calvin Linke

Inhaber & Immobilienberater

Calvin Linke

Lokalexperte Dresden: Mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Immobilienankäufen und Vermittlung im Elbtal.

Kurzer Rückruf gewünscht?

Wo der Notartermin im gesamten Verkauf steht, zeigt Haus verkaufen in Dresden.

Bewertungen & Nachweise

5,0 · 50 Google-BewertungenProvenExpert-Bewertungssiegel von Immobilienpartner Sachsen — Gesamtnote „Sehr gut“
Erlaubnis nach § 34c GewOLandeshauptstadt Dresden
Mitglied der IHK DresdenIndustrie- und Handelskammer

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Ist ein Hauskauf per Handschlag oder privatem Vertrag gültig?
Nein. Ein Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks oder einer Wohnung muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Eine mündliche Zusage oder ein unterschriebener Vorvertrag ohne Notar bindet keine Seite. Bis zur Unterschrift beim Notar können Käufer und Verkäufer also in aller Regel ohne Folgen abspringen, auch nach einer festen Zusage.
Kann ich den Kaufvertrag online beim Notar unterschreiben?
Für den Kaufvertrag über eine Immobilie nicht. Die Online-Beurkundung per Video ist auf bestimmte Vorgänge im Gesellschafts- und Registerrecht beschränkt. Wer nicht persönlich zum Termin kommen kann, lässt sich durch eine notarielle Vollmacht vertreten oder lässt seine Erklärung später nachgenehmigen.
Was muss ich zum Notartermin mitbringen?
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Den Grundbuchauszug holt der Notar selbst ein, Ihre Bankverbindung und die Bank, bei der noch eine Grundschuld eingetragen ist, kennt er idealerweise schon vor dem Termin. Bei Eigentumswohnungen gehören die Daten des Verwalters dazu, falls im Grundbuch eine Verwalterzustimmung eingetragen ist.
Wer sucht den Notar aus?
Gesetzlich ist das nicht geregelt. Üblich ist, dass der Käufer den Notar bestimmt, weil er nach § 448 Abs. 2 BGB die Kosten von Beurkundung und Grundbucheintragung trägt. Als Verkäufer können Sie einen Vorschlag machen. Der Notar ist in jedem Fall zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut beide Seiten.

Quellen & Datenbasis

Die auf dieser Seite genannten Marktzahlen und rechtlichen Angaben stützen sich auf folgende öffentliche Primärquellen:

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