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Haus überschreiben an die Kinder: Schenkung, Freibeträge und die drei Zehnjahresfristen

Wer sein Haus an die Kinder überschreibt, macht eine Schenkung. Sie braucht einen Notar, kostet zwischen Eltern und Kindern keine Grunderwerbsteuer und bleibt bis 400.000 Euro je Kind und Elternteil schenkungsteuerfrei. Schwieriger als die Steuer sind drei getrennte Zehnjahresfristen und die Frage, wer nach der Übergabe im Haus wohnen darf.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Haus an die Kinder überschreibe?

Die Überschreibung ist eine Schenkung und braucht einen Notar. Jedes Kind kann von jedem Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei erhalten, Grunderwerbsteuer fällt zwischen Eltern und Kindern nicht an. Drei Zehnjahresfristen laufen getrennt. Sie betreffen die Steuer, die Rückforderung im Pflegefall und den Pflichtteil der Geschwister. Wer weiter im Haus wohnt, sichert das über Nießbrauch oder Wohnungsrecht ab und regelt Rückforderungsrechte im Vertrag.

400.000 €

Freibetrag je Kind und Elternteil, alle zehn Jahre neu

0 %

Grunderwerbsteuer zwischen Eltern, Kindern und Enkeln

3 Fristen

Steuer, Rückforderung und Pflichtteil laufen getrennt

Schenken, vererben oder verkaufen?

Die Übergabe zu Lebzeiten heißt juristisch vorweggenommene Erbfolge. Sie ist nicht immer die beste Wahl. Ich rate Eigentümern in Dresden, die drei Wege nebeneinanderzulegen, bevor sie einen Notartermin machen.

WegSteuerWas Sie behaltenTypischer Grund
Schenkung zu LebzeitenFreibetrag alle zehn Jahre neu nutzbarNur, was Sie sich vorbehalten (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Rückforderung)Hoher Immobilienwert, Freibeträge mehrfach nutzen, Nachfolge früh klären
VererbenFreibetrag einmal im ErbfallAlles bis zum TodSie wollen die Kontrolle behalten, der Wert liegt unter den Freibeträgen
VerkaufenKeine Schenkungsteuer, gegebenenfalls SpekulationssteuerDen KaufpreisDas Haus passt nicht mehr, Geld wird für Pflege oder Alter gebraucht

Liegt Ihr gesamtes Vermögen je Kind ohnehin unter dem Freibetrag, bringt die Schenkung steuerlich nichts, denn auch im Erbfall fiele keine Steuer an. Dann muss ein anderer Grund sie tragen, etwa eine klare Nachfolge unter Geschwistern.

Wie viel ist steuerfrei?

Die Freibeträge stehen in § 16 Erbschaftsteuergesetz und gelten für jede Kombination aus Schenker und Beschenktem getrennt.

BeschenkterFreibetragSteuerklasse
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner500.000 €I
Kind, Stiefkind400.000 €I
Enkel200.000 €I
Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder20.000 €II
Alle anderen20.000 €III

Zwei Eltern können einem Kind also zusammen 800.000 Euro übertragen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Alle Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Wer über dem Freibetrag liegt, zahlt in Steuerklasse I bis 75.000 Euro 7 Prozent, bis 300.000 Euro 11 Prozent und bis 600.000 Euro 15 Prozent.

Ein Detail mit Folgen

Schenkt ein Kind das Haus später an seine Eltern zurück, haben die Eltern nur 20.000 Euro Freibetrag. Im Erbfall wären es 100.000 Euro. Rückübertragungen deshalb nur über ein vertragliches Rückforderungsrecht regeln, nicht als neue Schenkung.

Stand Oktober 2026 sind die Freibeträge seit 2010 unverändert. Das Bundesverfassungsgericht hat für den 12. und 13. Oktober 2026 mündliche Verhandlungen zur Erbschaftsteuer angesetzt, eine Reform ist nicht beschlossen.

Welchen Wert setzt das Finanzamt an?

Nicht den Wert, den Sie im Kopf haben, sondern einen nach dem Bewertungsgesetz berechneten Wert. Seit 2023 fallen diese Werte spürbar höher aus als früher. Liegt der tatsächliche Verkehrswert darunter, können Sie ihn durch ein Gutachten oder einen zeitnahen Kaufpreis nachweisen (§ 198 BewG).

In Dresden lohnt sich vorher ein Blick auf die Daten des Gutachterausschusses und eine eigene Immobilienbewertung, gerade wenn der Wert in der Nähe des Freibetrags liegt.

Keine Grunderwerbsteuer in der Familie

Die Schenkung selbst ist grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln gilt das auch dann, wenn das Kind etwas zahlt oder einen Kredit übernimmt, denn Verwandte in gerader Linie und ihre Ehegatten sind befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Das gilt auch für Schwiegerkinder. Bei Geschwistern, Nichten oder Neffen fällt auf den bezahlten Teil dagegen die sächsische Grunderwerbsteuer von 5,5 Prozent an.

Die drei Zehnjahresfristen

Es gibt drei Fristen, sie beginnen nicht immer am selben Tag, und ein Nießbrauch wirkt auf jede anders.

FristWorum es gehtWann sie beginntWirkung eines vorbehaltenen Nießbrauchs
Schenkungsteuer (§ 14 ErbStG)Freibetrag wird wieder freiMit der SchenkungLäuft trotzdem
Rückforderung bei Verarmung (§§ 528, 529 BGB)Eltern oder Sozialamt fordern zurückMit der SchenkungLäuft trotzdem
Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB)Geschwister verlangen einen AusgleichErst, wenn Sie das Haus auch nicht mehr nutzenBeginnt in aller Regel nicht

Die Pflichtteilsfrist schmilzt den Anspruch der Geschwister um ein Zehntel pro Jahr ab. Behalten Sie sich den Nießbrauch am ganzen Haus vor, startet sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gar nicht erst (BGHZ 125, 395). Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt sie nicht vor dem Ende der Ehe.

Wie der Nießbrauch steuerlich bewertet wird und was er an Schenkungsteuer spart, habe ich im Ratgeber zum Nießbrauch an einer Immobilie mit einem Dresdner Rechenbeispiel durchgerechnet.

Was in den Übergabevertrag gehört

Neben der Schenkung selbst regelt ein Übergabevertrag, wer was behält. Diese Punkte bespreche ich mit Eigentümern, bevor sie zum Notar gehen.

Wohnen absichern

Nießbrauch (Sie dürfen nutzen und vermieten) oder Wohnungsrecht (Sie dürfen selbst wohnen), jeweils im Grundbuch eingetragen.

Rückforderungsrechte

Für den Fall, dass das Kind ohne Zustimmung verkauft oder belastet, in die Insolvenz gerät, vor Ihnen stirbt oder sich scheiden lässt. Ohne Vertragsklausel gibt es diese Rechte nicht.

Anrechnung und Ausgleichung

Soll die Schenkung auf den Pflichtteil oder den Erbteil angerechnet werden? Das geht nur, wenn Sie es bei der Schenkung bestimmen.

Schulden und Gleichstellungsgelder

Übernimmt das Kind einen Kredit oder zahlt es Geschwistern etwas, wird die Schenkung teilweise zum Kauf. Das hat Folgen für die Spekulationsfrist.

Pflege

Eine Pflegeverpflichtung des Kindes klingt fürsorglich. Sie muss aber konkret beschrieben und realistisch sein, sonst beginnt der Streit genau dann, wenn der Pflegefall eintritt.

Was passiert, wenn das Kind später verkaufen will?

Bei einer reinen Schenkung übernimmt das Kind die Anschaffung der Eltern (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Haben die Eltern das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist ein späterer Verkauf steuerfrei. Übernimmt das Kind aber einen Kredit oder zahlt Ausgleich an Geschwister, gilt dieser Teil als neuer Kauf mit eigener Zehnjahresfrist.

Ob ein Verkauf in diesem Fall steuerpflichtig wäre, zeigt der Spekulationssteuer-Rechner.

Ein vorbehaltener Nießbrauch macht den Verkauf schwieriger. Kaum ein Selbstnutzer kauft ein Haus, das ein anderer lebenslang bewohnen darf. Wer heute schon weiß, dass die Kinder das Haus nicht selbst nutzen werden, sollte prüfen, ob ein Verkauf mit anschließender Geldschenkung nicht einfacher ist.

Notar und Kosten

Die Schenkung eines Grundstücks muss notariell beurkundet werden, wie ein Kaufvertrag. Grundlage der Notar- und Grundbuchkosten ist der Verkehrswert der Immobilie; Belastungen und vorbehaltene Rechte wie der Nießbrauch werden dabei in der Regel nicht abgezogen (§ 38 GNotKG).

Wie die Beurkundung abläuft, steht im Ratgeber zur notariellen Beurkundung beim Immobilienverkauf.

Die Steuer im Erbfall können Sie mit dem Erbschaftsteuer-Rechner vergleichen.

Übergabe geplant? Zuerst den Wert kennen

Steuer- und Erbrechtsfragen klären Notar und Steuerberater verbindlich. Den Wert der Immobilie, von dem jede dieser Rechnungen ausgeht, ermitteln wir für Häuser und Wohnungen in Dresden und im Umland. Telefonisch erreichbar Mo bis Fr 8 bis 20 Uhr, Sa 9 bis 14 Uhr.

Wert ermitteln lassen
Calvin Linke

Inhaber & Immobilienberater

Calvin Linke

Lokalexperte Dresden: Mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Immobilienankäufen und Vermittlung im Elbtal.

Kurzer Rückruf gewünscht?

Wenn statt der Übergabe doch ein Verkauf ansteht: Haus verkaufen in Dresden.

Bewertungen & Nachweise

5,0 · 50 Google-BewertungenProvenExpert-Bewertungssiegel von Immobilienpartner Sachsen — Gesamtnote „Sehr gut“
Erlaubnis nach § 34c GewOLandeshauptstadt Dresden
Mitglied der IHK DresdenIndustrie- und Handelskammer

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Können Kinder die Eltern nach einer Hausübertragung aus dem Haus werfen?
Nur wenn der Vertrag das zulässt. Wer sich ein Nießbrauchsrecht oder ein Wohnungsrecht im Grundbuch eintragen lässt, darf bleiben, auch wenn das Kind das Haus verkauft oder in die Insolvenz gerät. Ohne eingetragenes Recht sind die Eltern nach der Übergabe rechtlich Gäste im eigenen Haus. Deshalb gehört diese Absicherung in jeden Übergabevertrag, in dem die Eltern weiter wohnen wollen.
Was passiert mit der Schenkung, wenn ich innerhalb von zehn Jahren ins Pflegeheim muss?
Reichen Rente und Vermögen nicht für den eigenen Unterhalt, können Sie das Geschenk nach § 528 BGB zurückfordern. Zahlt das Sozialamt die Heimkosten, holt es sich diesen Anspruch vom Kind. Das Kind kann die Rückgabe meist abwenden, indem es Monat für Monat den fehlenden Unterhaltsbetrag übernimmt, bis der Wert des Geschenks erreicht ist. Erst zehn Jahre nach der Schenkung ist Schluss (§ 529 BGB).
Muss ich die anderen Kinder ausgleichen, wenn eines das Haus bekommt?
Nur wenn Sie es bei der Schenkung bestimmen. Die Anrechnung auf den Pflichtteil nach § 2315 BGB wirkt nur, wenn Sie sie vor oder bei der Zuwendung anordnen; später nachholen lässt sie sich nicht. Ohne Regelung können die Geschwister im Erbfall einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben, der nach § 2325 BGB jedes Jahr um ein Zehntel sinkt. Das gehört in den Notarvertrag, nicht in ein späteres Testament.
Kann ich das Haus direkt an die Enkel überschreiben?
Ja. Enkel haben einen eigenen Freibetrag von 200.000 Euro je Großelternteil, ist ihr Elternteil bereits verstorben, sind es 400.000 Euro. Grunderwerbsteuer fällt auch hier nicht an. Der Freibetrag der eigenen Kinder bleibt dabei unberührt und kann für andere Vermögenswerte genutzt werden. Bei minderjährigen Enkeln braucht die Übertragung je nach Gestaltung einen Ergänzungspfleger und die Genehmigung des Familiengerichts, das klärt der Notar.

Quellen & Datenbasis

Die auf dieser Seite genannten Marktzahlen und rechtlichen Angaben stützen sich auf folgende öffentliche Primärquellen:

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