Diese vermietete 2-Zimmer-Altbauwohnung in Dresden-Seidnitz wurde 2026 als Kapitalanlage verkauft, vermittelt von Immobilienpartner Sachsen. Vorher war die Miete 2023 und 2026 nach dem Dresdner Mietspiegel angepasst worden, beide Male mit schriftlicher Zustimmung der Mieterseite.
Zwei Mieterhöhungen mit Zustimmung
Vor dem Verkauf 2026
Mietspiegel: 2023 und 2026
Die Akte
- Objekt
- Eigentumswohnung, verkauft
- Lage
- Seidnitz, Dresden
- Wohnfläche
- ca. 74 m²
- Zimmer
- 2
- Baujahr
- um 1900
- Verkauft
- 2026, vermietet, an Kapitalanleger
- Wohnfläche nachgerechnet
- rund 74 statt rund 70 m²
- Makler
- Immobilienpartner Sachsen
Stand
Bewusst weggelassen
- Straße und Hausnummer
- Miete, Kaufpreis und andere Beträge
- Namen von Mietern und Beteiligten
Ausgangslage
Die Wohnung liegt in einem Altbau in Seidnitz und wurde 2022 vermietet erworben. Das Mietverhältnis lief schon viele Jahre, die Miete war rund zehn Jahre nicht angepasst worden. Im Exposé von 2022 stand eine Wohnfläche von rund 70 m².
Vorgehen
Die Miete wurde zweimal nach dem Dresdner Mietspiegel angepasst, 2023 und 2026. Die Erhöhungsverlangen gingen über eine Dresdner Hausverwaltung, beide Male stimmte die Mieterseite schriftlich zu.
2026 wurde die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung auf Grundlage der Baupläne berechnet: rund 74 m². Verkauft wurde die Wohnung mit laufendem Mietvertrag an Kapitalanleger, nicht an Eigennutzer.
Ergebnis
Verkauft 2026 an Kapitalanleger, mit angepasster Miete und belegter Wohnfläche.
- Miete vor dem Verkauf zweimal nach Mietspiegel angepasst, beide Male mit schriftlicher Zustimmung
- Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung berechnet: rund 74 statt rund 70 m²
Zeitleiste
2022
Erwerb der Wohnung, vermietet
Winter 2023
Erste Mieterhöhung nach Mietspiegel, schriftliche Zustimmung
Winter 2026
Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung berechnet
Frühjahr 2026
Zweite Mieterhöhung nach Mietspiegel, schriftliche Zustimmung
2026
Verkauf als Kapitalanlage, vermittelt von Immobilienpartner Sachsen
Was das für Verkäufer heißt
Käufer einer vermieteten Wohnung rechnen mit der Miete, die heute fließt, und mit dem Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Belegen lässt sich beides nur mit Unterlagen: Mietspiegelabfrage, Erhöhungsverlangen und schriftliche Zustimmung. Dazu kommt die Wohnfläche. Steht im Exposé eine andere Zahl als im Mietvertrag oder in der Abrechnung der Eigentümergemeinschaft, fragen Käufer nach. Eine Berechnung nach Wohnflächenverordnung klärt das, bevor ein Exposé online geht.
Bewertungen & Nachweise

Kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie
Erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste fundierte Einschätzung basierend auf aktuellen Marktdaten und unserer langjährigen Erfahrung.