Fallbeispiel aus Dresden · Eigentumswohnung · Verkauft

Vermietete 2-Zimmer-Wohnung in Dresden-Seidnitz nach Mietanpassung als Kapitalanlage verkauft (2026)

Stand: 1 Min. Lesezeit

Seidnitz, DresdenKarte: Kommunale Statistikstelle Dresden
Kurz gesagt

Diese vermietete 2-Zimmer-Altbauwohnung in Dresden-Seidnitz wurde 2026 als Kapitalanlage verkauft, vermittelt von Immobilienpartner Sachsen. Vorher war die Miete 2023 und 2026 nach dem Dresdner Mietspiegel angepasst worden, beide Male mit schriftlicher Zustimmung der Mieterseite.

Zwei Mieterhöhungen mit Zustimmung

Vor dem Verkauf 2026

Mietspiegel: 2023 und 2026

Die Akte

Objekt
Eigentumswohnung, verkauft
Lage
Seidnitz, Dresden
Wohnfläche
ca. 74 m²
Zimmer
2
Baujahr
um 1900
Verkauft
2026, vermietet, an Kapitalanleger
Wohnfläche nachgerechnet
rund 74 statt rund 70 m²
Makler
Immobilienpartner Sachsen

Stand

Bewusst weggelassen

  • Straße und Hausnummer
  • Miete, Kaufpreis und andere Beträge
  • Namen von Mietern und Beteiligten
01

Ausgangslage

Die Wohnung liegt in einem Altbau in Seidnitz und wurde 2022 vermietet erworben. Das Mietverhältnis lief schon viele Jahre, die Miete war rund zehn Jahre nicht angepasst worden. Im Exposé von 2022 stand eine Wohnfläche von rund 70 m².

02

Vorgehen

Die Miete wurde zweimal nach dem Dresdner Mietspiegel angepasst, 2023 und 2026. Die Erhöhungsverlangen gingen über eine Dresdner Hausverwaltung, beide Male stimmte die Mieterseite schriftlich zu.

2026 wurde die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung auf Grundlage der Baupläne berechnet: rund 74 m². Verkauft wurde die Wohnung mit laufendem Mietvertrag an Kapitalanleger, nicht an Eigennutzer.

03

Ergebnis

Verkauft 2026 an Kapitalanleger, mit angepasster Miete und belegter Wohnfläche.

  • Miete vor dem Verkauf zweimal nach Mietspiegel angepasst, beide Male mit schriftlicher Zustimmung
  • Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung berechnet: rund 74 statt rund 70 m²

Zeitleiste

  1. 2022

    Erwerb der Wohnung, vermietet

  2. Winter 2023

    Erste Mieterhöhung nach Mietspiegel, schriftliche Zustimmung

  3. Winter 2026

    Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung berechnet

  4. Frühjahr 2026

    Zweite Mieterhöhung nach Mietspiegel, schriftliche Zustimmung

  5. 2026

    Verkauf als Kapitalanlage, vermittelt von Immobilienpartner Sachsen

Was das für Verkäufer heißt

Käufer einer vermieteten Wohnung rechnen mit der Miete, die heute fließt, und mit dem Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Belegen lässt sich beides nur mit Unterlagen: Mietspiegelabfrage, Erhöhungsverlangen und schriftliche Zustimmung. Dazu kommt die Wohnfläche. Steht im Exposé eine andere Zahl als im Mietvertrag oder in der Abrechnung der Eigentümergemeinschaft, fragen Käufer nach. Eine Berechnung nach Wohnflächenverordnung klärt das, bevor ein Exposé online geht.

Bewertungen & Nachweise

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