Fallbeispiel aus Dresden · Eigentumswohnung · Vermietet

Vermietete 2-Zimmer-Wohnung in Dresden-Seidnitz: zwei Mieterhöhungen nach Mietspiegel mit Zustimmung (2023 und 2026)

Stand: 1 Min. Lesezeit

Seidnitz, DresdenKarte: Kommunale Statistikstelle Dresden
Kurz gesagt

Zwei Mieterhöhungen nach dem Dresdner Mietspiegel, 2023 und 2026, und beide Male kam die schriftliche Zustimmung: So lief es bei dieser 2-Zimmer-Altbauwohnung in Dresden-Seidnitz. Die Miete war davor rund zehn Jahre nicht angepasst worden. Gekauft wurde die Wohnung 2022, schon damals vermietet.

Beide mit Zustimmung

Mieterhöhungen 2023 und 2026

Die Akte

Objekt
Eigentumswohnung, vermietet
Lage
Seidnitz, Dresden
Wohnfläche
ca. 74 m²
Zimmer
2
Baujahr
um 1900
Gekauft
2022, vermietet
Fläche laut Exposé
rund 70 m²
Nachgerechnet 2026
rund 74 m²

Stand

Bewusst weggelassen

  • Straße und Hausnummer
  • Miete, Kaufpreis und andere Beträge
  • Namen von Mietern und Beteiligten
01

Ausgangslage

Die Wohnung wurde 2022 vermietet gekauft. Das Mietverhältnis lief schon viele Jahre, die letzte Mieterhöhung lag rund zehn Jahre zurück. Im Exposé stand eine Wohnfläche von rund 70 m².

02

Vorgehen

Im Winter 2023 fragte die Eigentümerseite den Dresdner Mietspiegel für die Wohnung ab und gab das Ergebnis an die Dresdner Hausverwaltung weiter, die seit dem Kauf die laufende Mietverwaltung macht. Sie schickte danach ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen nach dem Mietspiegel. Nach rund einer Woche kam die schriftliche Zustimmung.

Im Winter 2026 ließ die Eigentümerseite die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung auf Grundlage der Baupläne berechnen. Ergebnis: rund 74 m², knapp vier Quadratmeter mehr als im Exposé und genau der Wert, mit dem die Hausverwaltung schon 2023 gerechnet hatte. Im Frühjahr 2026 folgte die Bitte um die zweite Erhöhung, die Hausverwaltung schickte das Verlangen nach dem aktuellen Mietspiegel. Auch dazu kam die schriftliche Zustimmung.

03

Ergebnis

Zwei Mieterhöhungen, 2023 und 2026, beide mit schriftlicher Zustimmung. Die Wohnfläche ist seit 2026 nach Wohnflächenverordnung belegt: rund 74 m² statt der rund 70 m² aus dem Exposé.

  • Vor jeder Erhöhung Abgleich mit dem Dresdner Mietspiegel
  • Wohnfläche 2026 nach Wohnflächenverordnung berechnet: rund 74 statt rund 70 m²
  • Beide Erhöhungen mit schriftlicher Zustimmung der Mieterseite

Zeitleiste

  1. 2022

    Kauf der Wohnung, vermietet

  2. Winter 2023

    Mietspiegel abgefragt, erste Mieterhöhung, schriftliche Zustimmung

  3. Winter 2026

    Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung berechnet

  4. Frühjahr 2026

    Zweite Mieterhöhung nach Mietspiegel, schriftliche Zustimmung

Was das für Verkäufer heißt

Käufer einer vermieteten Wohnung rechnen mit der Miete, die heute fließt, und mit dem Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Belegen lässt sich beides nur mit Unterlagen: Mietspiegelabfrage, Erhöhungsverlangen und schriftliche Zustimmung. Dazu kommt die Wohnfläche. Steht im Exposé eine andere Zahl als im Mietvertrag oder in der Abrechnung der Eigentümergemeinschaft, fragen Käufer nach. Eine Berechnung nach Wohnflächenverordnung klärt das, bevor ein Exposé online geht.

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