Zwei Mieterhöhungen nach dem Dresdner Mietspiegel, 2023 und 2026, und beide Male kam die schriftliche Zustimmung: So lief es bei dieser 2-Zimmer-Altbauwohnung in Dresden-Seidnitz. Die Miete war davor rund zehn Jahre nicht angepasst worden. Gekauft wurde die Wohnung 2022, schon damals vermietet.
Beide mit Zustimmung
Mieterhöhungen 2023 und 2026
Die Akte
- Objekt
- Eigentumswohnung, vermietet
- Lage
- Seidnitz, Dresden
- Wohnfläche
- ca. 74 m²
- Zimmer
- 2
- Baujahr
- um 1900
- Gekauft
- 2022, vermietet
- Fläche laut Exposé
- rund 70 m²
- Nachgerechnet 2026
- rund 74 m²
Stand
Bewusst weggelassen
- Straße und Hausnummer
- Miete, Kaufpreis und andere Beträge
- Namen von Mietern und Beteiligten
Ausgangslage
Die Wohnung wurde 2022 vermietet gekauft. Das Mietverhältnis lief schon viele Jahre, die letzte Mieterhöhung lag rund zehn Jahre zurück. Im Exposé stand eine Wohnfläche von rund 70 m².
Vorgehen
Im Winter 2023 fragte die Eigentümerseite den Dresdner Mietspiegel für die Wohnung ab und gab das Ergebnis an die Dresdner Hausverwaltung weiter, die seit dem Kauf die laufende Mietverwaltung macht. Sie schickte danach ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen nach dem Mietspiegel. Nach rund einer Woche kam die schriftliche Zustimmung.
Im Winter 2026 ließ die Eigentümerseite die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung auf Grundlage der Baupläne berechnen. Ergebnis: rund 74 m², knapp vier Quadratmeter mehr als im Exposé und genau der Wert, mit dem die Hausverwaltung schon 2023 gerechnet hatte. Im Frühjahr 2026 folgte die Bitte um die zweite Erhöhung, die Hausverwaltung schickte das Verlangen nach dem aktuellen Mietspiegel. Auch dazu kam die schriftliche Zustimmung.
Ergebnis
Zwei Mieterhöhungen, 2023 und 2026, beide mit schriftlicher Zustimmung. Die Wohnfläche ist seit 2026 nach Wohnflächenverordnung belegt: rund 74 m² statt der rund 70 m² aus dem Exposé.
- Vor jeder Erhöhung Abgleich mit dem Dresdner Mietspiegel
- Wohnfläche 2026 nach Wohnflächenverordnung berechnet: rund 74 statt rund 70 m²
- Beide Erhöhungen mit schriftlicher Zustimmung der Mieterseite
Zeitleiste
2022
Kauf der Wohnung, vermietet
Winter 2023
Mietspiegel abgefragt, erste Mieterhöhung, schriftliche Zustimmung
Winter 2026
Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung berechnet
Frühjahr 2026
Zweite Mieterhöhung nach Mietspiegel, schriftliche Zustimmung
Was das für Verkäufer heißt
Käufer einer vermieteten Wohnung rechnen mit der Miete, die heute fließt, und mit dem Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Belegen lässt sich beides nur mit Unterlagen: Mietspiegelabfrage, Erhöhungsverlangen und schriftliche Zustimmung. Dazu kommt die Wohnfläche. Steht im Exposé eine andere Zahl als im Mietvertrag oder in der Abrechnung der Eigentümergemeinschaft, fragen Käufer nach. Eine Berechnung nach Wohnflächenverordnung klärt das, bevor ein Exposé online geht.
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