Seit Frühjahr 2020 hat diese 2-Zimmer-Altbauwohnung in der Dresdner Neustadt keinen Mieterwechsel mehr gehabt. Davor stand sie nach dem Auszug 2019 rund sieben Monate leer, bis ein Inserat auf einem Immobilienportal den neuen Mietvertrag brachte. Gekauft wurde sie 2018, schon damals vermietet.
Ohne Mieterwechsel
Seit Frühjahr 2020
Die Akte
- Objekt
- Eigentumswohnung, vermietet
- Lage
- Neustadt, Dresden
- Wohnfläche
- ca. 60 m²
- Zimmer
- 2
- Baujahr
- um 1900
- Gekauft
- 2018, vermietet
- Leer zwischen Auszug und Einzug
- rund sieben Monate
- Neuvermietung
- über ein Immobilienportal
Stand
Bewusst weggelassen
- Straße und Hausnummer
- Miete, Kaufpreis und andere Beträge
- Namen von Mietern und Beteiligten
Ausgangslage
Die Wohnung wurde 2018 vermietet gekauft. Das Mietverhältnis lief zu diesem Zeitpunkt schon viele Jahre. Im Sommer 2019 kam die Kündigung, im selben Sommer ließ die Eigentümergemeinschaft Fassade und Mansarde des Hauses sanieren.
Vorgehen
Im Spätsommer 2019 wurde die Wohnung zurückgegeben und abgenommen. Über Herbst und Winter stand sie leer.
Im Frühjahr 2020 inserierte die Eigentümerseite die Wohnung direkt auf einem Immobilienportal. Noch im Frühjahr kam der neue Mietvertrag zustande. Vertragsabschluss und Übergabe liefen über die Dresdner Hausverwaltung, die seit dem Kauf die laufende Mietverwaltung macht.
Ergebnis
Seit Frühjahr 2020 ist die Wohnung ohne Mieterwechsel vermietet. Zwischen Auszug und Einzug stand sie rund sieben Monate leer.
- Neues Mietverhältnis über ein Inserat auf einem Immobilienportal
- Zwischen Auszug und Einzug stand die Wohnung rund sieben Monate leer
- Seit Frühjahr 2020 kein Mieterwechsel
Zeitleiste
2018
Kauf der Wohnung, vermietet
Sommer 2019
Kündigung, zugleich saniert die Eigentümergemeinschaft Fassade und Mansarde
Spätsommer 2019
Rückgabe und Abnahme der Wohnung, der Leerstand beginnt
Frühjahr 2020
Inserat, neuer Mietvertrag, Übergabe der Wohnung
seit 2020
Ohne Mieterwechsel vermietet
Was das für Verkäufer heißt
Käufer einer vermieteten Wohnung fragen, wie lange das Mietverhältnis schon läuft und wie die Wohnung zuletzt vermietet wurde. Ein Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen ist kein Makel, wenn er belegt ist: Kündigung, Abnahmeprotokoll, Inserat, neuer Mietvertrag und Übergabeprotokoll. Für diese Wohnung liegen sie alle vor, dazu die Protokolle der Eigentümergemeinschaft zur Sanierung von Fassade und Mansarde. Wer verkaufen will, legt diese Papiere am besten schon vor der ersten Besichtigung zusammen.
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