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Mieterhöhung · Schritt für Schritt

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Mieterhöhung in Dresden

Vom Mietvertragstyp bis zur nachweisbaren Zustellung — in sieben Schritten rechtssicher zur höheren Miete

Diese Anleitung führt Vermieter durch eine Mieterhöhung nach § 558 BGB. Arbeiten Sie die Schritte der Reihe nach ab und haken Sie jeden Punkt ab, sobald er erledigt ist.

1

Mietvertragstyp prüfen

Liegt ein Standardmietvertrag nach § 558 BGB vor? Bei Staffel- oder Indexmiete gelten andere Regeln — diese Anleitung ist dann nicht anwendbar.

Standardmietvertrag bestätigt → weiter mit dieser Anleitung
2

Jahresfrist prüfen

Die letzte Mieterhöhung muss mindestens 12 Monate her sein. Die neue Miete wird erst zu Beginn des 3. Monats nach Zugang des Verlangens wirksam.

Datum der letzten Erhöhung notiert
12 Monate vergangen
Wirksamkeitsdatum berechnet
3

Mietspiegel-Vergleichswert ermitteln

Nutzen Sie den offiziellen Dresdner Mietspiegel 2025 (www.dresden.de/mietspiegel → Online-Rechner). Eingaben: Wohnfläche in m², Baujahr, Ausstattungsniveau (einfach / mittel / gut) und Lage.

Vergleichswert in €/m² notiert
Baujahr-Gruppe korrekt gewählt
Ausstattung korrekt eingestuft
Lage (einfach / mittel / gut) korrekt gewählt
4

Kappungsgrenze prüfen

Dresdner Sonderregel: maximal 15 % in 3 Jahren (Sächsische Kappungsgrenzenverordnung, reduziert von bundesweit 20 %). Formel: Miete vor genau 3 Jahren × 1,15 = absolutes Limit. Ist die Kappungsgrenze niedriger als das Mietspiegel-Limit, ist die Kappungsgrenze maßgeblich.

Miete vor 3 Jahren notiert
Kappungsgrenze berechnet
5

Zielmiete festlegen

Der niedrigere Wert aus Mietspiegel-Limit und Kappungsgrenze ist die maximal erlaubte neue Miete.

Zielmiete festgelegt (€/Monat)
6
!

Das Mieterhöhungsschreiben aufsetzen

Häufigste Fehlerquelle — hier entscheidet sich, ob das Verlangen wirksam ist.

Das Schreiben muss in Schriftform erfolgen (§ 558a BGB). E-Mail ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Mieters zulässig. Die Begründung ist Pflicht — über einen dieser drei Wege:

Weg A — Mietspiegel empfohlen

Nicht nur „Mietspiegel 2025" schreiben. Das Gericht verlangt eine vollständige, nachvollziehbare Einordnung. Das Schreiben muss enthalten: Jahrgang des Mietspiegels (Dresdner Mietspiegel 2025), die gewählte Wohnflächengruppe, die Baujahr-Gruppe, das Ausstattungsniveau und die Lage — sowie den daraus resultierenden Vergleichswert in €/m². Der Mieter muss die Rechnung selbst nachvollziehen können (Transparenzgebot). Wer nur den Endwert nennt, riskiert ein unwirksames Schreiben.

Weg B — 3 Vergleichswohnungen

Drei Wohnungen mit vollständiger Adresse (Straße, Hausnummer, Stockwerk), Größe in m² und monatlicher Kaltmiete angeben. Anonyme Angaben reichen nicht.

Weg C — Gutachten

Ein zertifizierter Sachverständiger erstellt ein Mietgutachten. Kostenintensiv, selten genutzt.

Im Schreiben außerdem zwingend: die neue Miete konkret in €/Monat benennen (nicht nur die Erhöhung), das Wirksamkeitsdatum nennen und auf die 2-monatige Überlegungsfrist des Mieters hinweisen.

Begründungsweg gewählt
Mietspiegel-Einordnung vollständig
Neue Miete in €/Mon. genannt
Wirksamkeitsdatum korrekt
Schriftform eingehalten
7

Schreiben zustellen und dokumentieren

Nachweisbare Zustellung: persönliche Übergabe mit Bestätigung, Einwurf-Einschreiben oder Bote mit Zeugen. Kein normaler Brief ohne Nachweis. Halten Sie das Datum des Zugangs fest — davon läuft die 2-Monats-Frist des Mieters. Stimmt der Mieter nicht zu: Klage auf Zustimmung (§ 558b Abs. 2 BGB) innerhalb von 3 Monaten nach Fristablauf.

Zustellnachweis gesichert
Zugangsdatum notiert
Fristablauf (+ 2 Monate) im Kalender eingetragen

Wichtige Zahlen auf einen Blick

15 % / 3 J.
Kappungsgrenze Dresden
12 Monate
Jahresfrist
2 Monate
Überlegungszeit Mieter
3. Monat
Wirksamkeit nach Verlangen
3 Monate
Klagefrist nach Ablehnung
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Kein Rechtsrat, nur Orientierung. Stand: 2026.

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