Schritt-für-Schritt-Anleitung: Mieterhöhung in Dresden
Vom Mietvertragstyp bis zur nachweisbaren Zustellung — in sieben Schritten rechtssicher zur höheren Miete
Diese Anleitung führt Vermieter durch eine Mieterhöhung nach § 558 BGB. Arbeiten Sie die Schritte der Reihe nach ab und haken Sie jeden Punkt ab, sobald er erledigt ist.
Mietvertragstyp prüfen
Liegt ein Standardmietvertrag nach § 558 BGB vor? Bei Staffel- oder Indexmiete gelten andere Regeln — diese Anleitung ist dann nicht anwendbar.
Jahresfrist prüfen
Die letzte Mieterhöhung muss mindestens 12 Monate her sein. Die neue Miete wird erst zu Beginn des 3. Monats nach Zugang des Verlangens wirksam.
Mietspiegel-Vergleichswert ermitteln
Nutzen Sie den offiziellen Dresdner Mietspiegel 2025 (www.dresden.de/mietspiegel → Online-Rechner). Eingaben: Wohnfläche in m², Baujahr, Ausstattungsniveau (einfach / mittel / gut) und Lage.
Kappungsgrenze prüfen
Dresdner Sonderregel: maximal 15 % in 3 Jahren (Sächsische Kappungsgrenzenverordnung, reduziert von bundesweit 20 %). Formel: Miete vor genau 3 Jahren × 1,15 = absolutes Limit. Ist die Kappungsgrenze niedriger als das Mietspiegel-Limit, ist die Kappungsgrenze maßgeblich.
Zielmiete festlegen
Der niedrigere Wert aus Mietspiegel-Limit und Kappungsgrenze ist die maximal erlaubte neue Miete.
Das Mieterhöhungsschreiben aufsetzen
Häufigste Fehlerquelle — hier entscheidet sich, ob das Verlangen wirksam ist.
Das Schreiben muss in Schriftform erfolgen (§ 558a BGB). E-Mail ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Mieters zulässig. Die Begründung ist Pflicht — über einen dieser drei Wege:
Nicht nur „Mietspiegel 2025" schreiben. Das Gericht verlangt eine vollständige, nachvollziehbare Einordnung. Das Schreiben muss enthalten: Jahrgang des Mietspiegels (Dresdner Mietspiegel 2025), die gewählte Wohnflächengruppe, die Baujahr-Gruppe, das Ausstattungsniveau und die Lage — sowie den daraus resultierenden Vergleichswert in €/m². Der Mieter muss die Rechnung selbst nachvollziehen können (Transparenzgebot). Wer nur den Endwert nennt, riskiert ein unwirksames Schreiben.
Drei Wohnungen mit vollständiger Adresse (Straße, Hausnummer, Stockwerk), Größe in m² und monatlicher Kaltmiete angeben. Anonyme Angaben reichen nicht.
Ein zertifizierter Sachverständiger erstellt ein Mietgutachten. Kostenintensiv, selten genutzt.
Im Schreiben außerdem zwingend: die neue Miete konkret in €/Monat benennen (nicht nur die Erhöhung), das Wirksamkeitsdatum nennen und auf die 2-monatige Überlegungsfrist des Mieters hinweisen.
Schreiben zustellen und dokumentieren
Nachweisbare Zustellung: persönliche Übergabe mit Bestätigung, Einwurf-Einschreiben oder Bote mit Zeugen. Kein normaler Brief ohne Nachweis. Halten Sie das Datum des Zugangs fest — davon läuft die 2-Monats-Frist des Mieters. Stimmt der Mieter nicht zu: Klage auf Zustimmung (§ 558b Abs. 2 BGB) innerhalb von 3 Monaten nach Fristablauf.
Wichtige Zahlen auf einen Blick
Kein Rechtsrat, nur Orientierung. Stand: 2026.